Schwerverkehrskontrollen in Drasenhofen – Bezirk Mistelbach Presseaussendung der Polizei NiederösterreichSchwerverkehrskontrollen in Drasenhofen – Bezirk MistelbachIn der Zeit von 10.06.2014 bis 12.06.2014 wurden von Beamtinnen und Beamten der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich schwerpunktmäßig Schwerverkehrskontrollen, fokusiert auf Gefahrguttransporte und Abfallverbringungstransporte am Grenzübergang Drasenhofen, B 7, durchgeführt.Im Zuge dieses Schwerpunkteinsatzes dem unterstützend auch Beamte des Bezirks Mistelbach und Organe des Zolls beigezogen waren, wurden bei insgesamt 102 LKW-Lenkern Lenk- und Ruhezeitkontrollen, weiters 46 Gefahrgutkontrollen und 24 Abfallverbringungskontrollen durchgeführt.Im Zuge dieser Kontrollen wurden nachfolgende Übertretungen festgestellt und bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach zur Anzeige gebracht:131 Übertretungen der Gefahrgutbestimmungen 47 Übertretungen der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen11 Übertretungen nach dem KFG (technische Mängel / Ladungssicherung / Überladungen)6 Übertretungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz in Zusammenhang mit der internationalen Verbringung von AbfällenAuf Grund dieser Übertretungen mussten 23 vorläufige Sicherheitsleistungen eingehoben werden und es wurden bei 2 Fahrzeugen die Kennzeichentafeln wegen Gefahr im Verzug abgenommen. Bei 13 Fahrzeugen musste vorübergehend, bis zur Behebung der Mängel, die Weiterfahrt untersagt werden.Weiters wurden vor Ort 24 Organstrafverfügungen wegen geringfügiger Übertretungen eingehoben.Besonders zu erwähnen wären folgende Amtshandlungen:Bei einem kroatischen Lenker (eines kroatischen Unternehmens) konnte im Zuge einer peniblen Überprüfung der Tacho-Schaublätter eine Manipulation des EG-Kontrollgerätes in zumindest 11 Fällen festgestellt werden. Der Lenker versuchte mit diesen Manipulationen die Überschreitung der Lenkzeiten bzw. Unterschreitung der Mindestruhezeiten zu verschleiern. Nach entsprechenden Erhebungen und Einvernahme gestand der Lenker die Manipulationen, die er begangen hatte um mehr zu verdienen, da er nach durchgeführten Fahrten bezahlt wird. Dieser Lenker wird wegen Verdacht der Fälschung von Beweismittel der Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt.Bei zwei der kontrollierten grenzüberschreitenden Abfalltransporte wurde eine illegale Verbringung festgestellt, da sie ohne die dazu erforderlichen Dokumente durchgeführt worden waren. Die Weiterfahrt wurde erst nach Beibringung der erforderlichen Dokumente und Bewilligungen gestattet.Bei einem weißrussischen Sattelanhänger platzte, auf Grund seines schlechten Zustands, ein Reifen unmittelbar im Zuge der Anhaltung mit einem ohrenbetäubenden Knall.Unter dem Planenverdeck eines rumänischen Sattelanhängers wurden 26 Großpackmittel gefunden, die laut Beschreibung im Frachtpapier jeweils mit rund 1.000 Liter „Protectiveoil“ befüllt waren. Die Fracht, mit Ursprungsland Polen, wäre für einen Empfänger in Griechenland bestimmt gewesen. Bei einer genauen Überprüfung dieses Öls konnte festgestellt werden, dass es sich dabei um eine Flüssigkeit handelt, die dem Geruch, der Farbe und der Konsistenz nach mit Dieselkraftstoff gleichzusetzen ist. Offensichtlich handelte es sich dabei um eine Mischung aus Diesel und anderen Schwerölkomponenten, die aus finanztechnischer Sicht nicht mehr als Kraftstoff einzustufen ist und für die nicht Mineralölsteuer zu entrichten ist. Tatsächlich landen derartige Gemische aber immer wieder auch auf Tankstellen vor allem in Südeuropa.Da es sich bei diesem Produkt um ein Mineralölprodukt handelt und der Stoff zumindest als umweltgefährdender Stoff der Klasse 9 einzustufen ist, ist dieser Transport auch als Gefahrguttransport mit allen sonstigen, für diesen Stoff zutreffenden Bestimmungen des ADR, einzustufen. Dieser Transport war aber weder als Gefahrguttransport (orange Warntafeln) gekennzeichnet, noch waren die Behältnisse mit Gefahrzettel und UN-Nummer versehen. Teilweise befanden sich Anhaftungen (Öl-Pfützen) des Inhalts auf den Behältnissen usw.Die weitere Beförderung wurde bis zur Herstellung des gesetzlichen Zustands und der Bezahlung einer vorläufigen Sicherheit unterbrochen.Rückfragehinweis: Oberst Willy KONRATH, B.A., Abteilungsleiter-Stv. der Landesverkehrsabteilung NÖ, Telefonnummer: 0664/823 86 86Presseaussendung vom 16.06.2014, 08:43 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück
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