Schwerer gewerbsmäßiger Betrug

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug Presseaussendung der Polizei NiederösterreichDas Landeskriminalamt Niederösterreich – Ermittlungsbereich Betrug- nahm einen 37-jährigen russischen Staatsbürger wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges fest. Er hatte bei einem 56-jährigen Geschäftsführer eines Autohauses im Bezirk Wiener Neustadt Verbindlichkeiten (Nichtbezahlung von Service- und Reparaturrechnungen sowie private finanzielle Zuwendungen) in der Höhe von ca 300.000 Euro, weshalb er gestohlene Fahrzeuge aus der Slowakei zum Autohaus brachte und dort als Pfand abstellte. Außerdem täuschte der 37-jährige Beschuldigte dem Geschäftsführer vor, selbst von einem Geschäftspartner noch 500.000 Euro zu bekommen. Mit dem Versprechen dadurch seine Schulden zurück zu bezahlen, gelang es dem russischen Staatsbürger, dem 56-jährigen Österreicher für angebliche Notarkosten, Rechtsanwaltskosten, zur Bezahlung von angeblichen Grundstückshypotheken usw. zur Übergabe von insgesamt 134.000 Euro zu bewegen. Auf Grund einer Geldwäscheverdachtsmeldung des Geldinstitutes wurde bekannt, dass der 56-Jährige über seinen e-banking Zugang zwei SEPA-Lastschriftaufträge in der Höhe von je 500.000 veranlasste. Die Beträge wurden vom Konto einer slowakischen Firma abgebucht und auf das Konto des Geschäftsführers gutgeschrieben. Nach einigen Stunden erfolgte auf Grund der Falscheingabe der Mandatsreferenz durch den 56-Jährigen die Rückbuchung auf das slowakische Konto. Die von dem Geschäftsführer veranlassten SEPA-Lastschriftenaufträge wurden gemeinsam mit dem russischen Staatsbürger durchgeführt, da der 56-Jährige hoffte, so seine offenen Verbindlichkeiten zurück zu erhalten. Die Bankdaten der slowakischen und französischen Firmen erhielt er von dem 37-jährigen Beschuldigten.Außerdem versuchte der Geschäftsführer des Autohauses 25 Mio Euro von einem französischen Firmenkonto abzubuchen und auf sein Konto gutzuschreiben. Wegen der deutlichen Überschreitung der zwischen dem Geldinstitut und dem Geschäftsführer vereinbarten Höchstgrenze bei SEPA-Lastschriftaufträgen wurde der Auftrag von der Bank nicht angenommen.Der 37-jährige russische Staatsbürger wurde am 23. Mai 2016 über Anordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg festgenommen und in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert. Er und auch der 56-jährige österreichische Staatsbürger wurden nun wegen Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges (ua Geldwäsche) der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angezeigt.Presseaussendung vom 08.07.2016, 14:15 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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