Räuberischer Diebstahl in Langenzersdorf geklärt / Bezirk Korneuburg Presseaussendung der Polizei NiederösterreichRäuberischer Diebstahl in Langenzersdorf geklärt / Bezirk KorneuburgZwei serbische Staatsbürger, ein 34-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau, sollen im gemeinsamen Zusammenwirken am 12. November 2014, gegen 13.15 Uhr, einen räuberischen Diebstahl in einem Geschäft in Langenzersdorf, Bezirk Korneuburg, verübt haben. Der männliche Verdächtige soll Sportbekleidung in einer präparierten Umhängetasche verstaut und beim Verlassen des Geschäftes einer Angestellten während eines Anhalteversuches einen Stoß gegen den Körper versetzt haben.Zeugen konnten sich das Kennzeichen des Fluchtfahrzeuges notieren. Bei einer Nachschau an der Zulassungsadresse in Wien 16. wurden die beiden Verdächtigen angetroffen, Diebesgut wurde aber nicht vorgefunden.Bedienstete der Polizeiinspektion Langenzersdorf erwirkten bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg in weiterer Folge eine Festnahmeanordnung für den 34-Jährigen und eine Anordnung zur Hausdurchsuchung bei der 32-Jährigen in 1160 Wien, die mit Unterstützung von Bediensteten der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) am 21. November 2014 vollzogen wurde.Die Festnahme des 34-Jährigen erfolgte im Rahmen der Hausdurchsuchung.Die Polizistinnen und Polizisten stellten neuwertiges und noch nicht montiertes, technisches Zubehör zur Errichtung einer Indoor-Anlage für 36 Topfpflanzen und eine geringe Menge Cannabiskraut sicher.Die Hausdurchsuchung führte auch zur Sicherstellung von zahlreichen original verpackten Kosmetikartikeln und Modeschmuck, sowie Sonnenbrillen, Gürteln und Damentaschen mit derzeit noch unbestimmtem Warenwert.Ebenso konnte eine für gewerbsmäßige Diebstahlsdelikte präparierte Herrenumhängetasche vorgefunden und sichergestellt werden.Der 34-jährige Verdächtige wurde in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert, die 32-Jährige an die Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt. Beide erwarten Verfahren wegen räuberischem Diebstahl, gewerbsmäßigen Diebstahl und Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz.Presseaussendung vom 24.11.2014, 11:38 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück
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