Mordversuch in Pulkau/Bezirk Hollabrunn

Mordversuch in Pulkau/Bezirk Hollabrunn Presseaussendung der Polizei NiederösterreichEin 31-jähriger österreichischer Staatsbürger aus dem Bezirk Hollabrunn suchte am 26. November 2018, um 18:10 Uhr, die Wohnung seiner 33-jährigen Ex-Frau in Pulkau, Bezirk Hollabrunn, auf. Zuvor beschimpfte der Beschuldigte das spätere Opfer bei einem Telefonat wüst.Nachdem die 31-Jährige die Wohnungstür geöffnet hatte, schlug der 31-Jährige dem Opfer sofort mit der Faust in das Gesicht und misshandelte es schwer, indem er es an den Haaren riss und mit dem Gesicht voran gegen einen Heizkörper und gegen den Boden schlug. Als das Opfer am Boden lag, trat er noch mit seinen Arbeitsschuhen mit Stahlkappen gegen das Gesicht, gegen den Rumpf und in den Rücken. Außerdem verletzte er das Opfer mit einem Stanlaymesser am Hals. Der Beschuldigte untermauerte seine Tathandlungen verbal mehrmals mit den Worten „Ich bringe dich um“.Der nunmehrige Lebensgefährte des Opfers war während der Tathandlung in der Wohnung aufhältig und versuchte den Beschuldigten vom Opfer abzuhalten, was jedoch misslang. Erst mit einem zu Hilfe gerufenen Nachbarn konnte der tobende 31-Jährige aus der Wohnung gebracht werden.Der Beschuldigte flüchtete anschließend mit seinem Fahrzeug, nahm jedoch alarmierte entgegenkommende Streifenwägen der Polizei mit Blaulicht wahr und entschloss sich, zu wenden, um sich selbst zu stellen. Er wurde letztlich am Tatort von Bediensteten der Polizeiinspektion Zellerndorf festgenommen.Die 33-Jährige wurde unbestimmten Grades verletzt und in einem Landesklinikum stationär aufgenommen. Sie erlitt Prellungen, Abschürfungen, Hämatome und eine leichte Schnittwunde am Hals.Die Tathandlung verfolgten auch die beiden gemeinsamen Kinder im Alter von 7 und 10 Jahren, die danach vom Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes betreut werden mussten.Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ordnete die Einlieferung des Beschuldigten in die Justizanstalt Korneuburg an.Presseaussendung vom 27.11.2018, 12:58 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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