Klärung strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

Klärung strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Presseaussendung der Polizei NiederösterreichKlärung strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und SelbstbestimmungDas Landeskriminalamt Steiermark teilte dem Landeskriminalamt Niederösterreich im Oktober 2018 mit, dass ein 36-jähriger Mann aus dem Bezirk St. Pölten-Land im Verdacht steht, im Besitz von pornografischer Darstellung Minderjähriger zu sein.Die Ermittlungen wurden vom Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, übernommen.Aufgrund der Ermittlungen wurde am 8. Jänner 2019 an der Wohnadresse des Beschuldigten eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei konnten zahlreiche Datenträger sichergestellt werden.Bei der anschließenden Vernehmung zeigte sich der Beschuldigte teilweise geständig und gab an, Dateien mit kinderpornografischem Inhalt mit zumindest 5 Chatpartnern getauscht zu haben. Nähere Angaben zu den Chatpartnern konnte der Beschuldigte nicht machen.Aufgrund des Umfanges der auszuwertenden Daten (ca. 5 Terabyte) wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten ein Sachverständiger bestellt. Bei der forensischen Auswertung konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte im Zeitraum von Februar 2010 bis November 2018 mit insgesamt 48 verschiedenen Personen über verschiedene Messenger-Dienste gechattet hat und rund 3900 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt auf seinen Datenträgern vorhanden waren. Mit 20 der 48 Chatpartner dürfte der Beschuldigte auch Dateien mit kinderpornografischen Material ausgetauscht haben. Bei der Auswertung konnte festgestellt werden, dass der 36-Jährige auch Nacktfotos seiner unmündigen Tochter angefertigt und an mehrere User via Messenger-Dienste übermittelt habe. Ferner dürfte er auch seine Tochter im Videochat anderen Usern präsentiert haben.Bei den Ermittlungen ergaben sich keine Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch seiner Tochter.Bei der forensischen Auswertung hat sich ebenfalls ergeben, dass der Beschuldigte mit 6 weiteren vermutlich unmündigen bzw. minderjährigen Usern Chats geführt haben soll, wobei er diese zur Übermittlung von Nacktfotos bzw. Videos mit sexuellen Handlungen an sich selbst aufgefordert haben soll.Im Juli 2010 wurde eine Unmündige beim Chatten vom Beschuldigten aufgefordert sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Dieser Aufforderung kam das Opfer auch nach.Über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelten die IT-Experten des Landeskriminalamtes Niederösterreich mehrere der unbekannten Chatpartner, davon drei in Österreich (je einer in Tirol, Salzburg und Wien), drei in Deutschland, einer in Cypern und einer in der Ukraine ausgeforscht werden.Die Amtshandlungen gegen die in Österreich ausgeforschten Chatpartner werden von den Landeskriminalämtern Tirol, Salzburg und Niederösterreich geführt.Die ausländischen Tatverdächtigen werden durch die jeweils national zuständigen Justiz- und Polizeibehörden verfolgt. Die entsprechenden Unterlagen wurden von der Staatsanwaltschaft St. Pölten mittels Rechtshilfe an die jeweiligen Staaten übermittelt.Der 36-Jährige wurde der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.Bei den umfangreichen Ermittlungen konnte auch ein 30-jähriger Mann aus Wien ausgeforscht werden. Der 30-jährige Beschuldigte zeigte sich geständig kinderpornografische Dateien zu besitzen. Bei dieser Amtshandlung wurden auch eine Vielzahl an Datenträgern sichergestellt, die noch forensisch ausgewertet müssen.Nach Abschluss der Ermittlungen wird der 30-jährige der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt.Der stellvertretende Landespolizeidirektor GenMjr Franz Popp, BA MA, betonte, dass durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Landeskriminalamt Niederösterreich und der Staatsanwaltschaft St. Pölten eine Schlag gegen die Kinderpornografie gelungen ist. „Ich gratuliere den Ermittlerinnen und Ermittlern für ihre hervorragende Arbeit und bedanke mich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten für die ausgezeichnete Zusammenarbeit“, so Popp.Obstlt Michael Renghofer, BA, leitender Beamter des Landeskriminalamtes Niederösterreich, wies darauf hin, dass dies ein gemeinsamer Erfolg des Ermittlungsbereiches Sexualdelikte des Landeskriminalamtes Niederösterreich und der Staatsanwaltschaft St. Pölten sei. Renghofer sagte: „Ich bedanke mich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und den Ermittlerinnen und Ermittlern für die schwierigen und teilweise auch belastenden Ermittlungen.“Der Staatsanwalt Mag. Karl Wurzer bedankte sich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Polizei und hob hervor: „Nur durch die enge Kooperation zwischen der Polizei und der Strafverfolgungsbehörde ist es möglich solche Täter auszuforschen.“Presseaussendung vom 19.11.2019, 12:35 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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