Klärung im Bezirk Tulln – Anzeigen nach dem Suchtmittel-, Verbots- und Strafgesetz

Klärung im Bezirk Tulln – Anzeigen nach dem Suchtmittel-, Verbots- und Strafgesetz Presseaussendung der Polizei NiederösterreichKlärung im Bezirk Tulln – Anzeigen nach dem Suchtmittel-, Verbots- und StrafgesetzEine 28-Jährige aus dem Bezirk Tulln erstattete am 11. März 2021 auf der Polizeiinspektion Atzenbrugg Anzeige darüber, dass sie von ihrem Ex-Lebensgefährten, einem 31-Jährigen aus dem Bezirk Tulln, verletzt worden sei. Bei den weiteren Erhebungen konnte ermittelt werden, dass der 31-Jährige mit Cannabiskraut gehandelt haben soll. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei konnten Beweismittel in Form von Suchtmittel, Aufzeichnungen sowie Bargeld sichergestellt werden. Weiters wurden NS-Devotionalien, die dem Verbotsgesetz widersprechen, aufgefunden und sichergestellt. Es konnten bislang sieben Abnehmer ausgeforscht werden, die zum Ankauf von Suchtmittel bei dem 31-Jährigen teilweise geständig waren. Die 28-Jährige zeigte sich zur Beihilfe zum Suchtmittelverkauf und dem Suchmittelkonsum voll geständig. Der 31-Jährige machte keine Angaben. Er wird bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt. Die 28-Jährige sowie die weiteren Abnehmer werden nach dem Suchtmittelgesetz bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 13.04.2021, 11:07 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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