Großer Polizeieinsatz in St. Pölten

Großer Polizeieinsatz in St. Pölten Presseaussendung der Polizei NiederösterreichAm 4. Februar 2015, gegen 10.15 Uhr, erstattete ein unbeteiligter Zeuge per Notruf auf der Stadtleistelle St. Pölten die Anzeige, dass sich in St. Pölten im Stadtkassenpark eine Gruppe von 8 jugendlichen Ausländern aufhalten würde und er beobachtet hätte, dass ein Jugendlicher einer anderen Person eine Pistole im Kopfbereich angesetzt hätte.Mittlerweile begaben sich die Jugendlichen in ein naheliegendes Wettbüro, das aufgrund des Lagebildes von den sehr rasch und effizient einschreitenden und mit Schutzausrüstung ausgestatteten Polizeibeamten des Stadtpolizeikommandos St. Pölten umstellt wurde. Dabei wurden sie auch von Polizeidiensthundeführer unterstützt. Gleichzeitig wurden die umliegenden öffentlichen Straßen für den Straßen- und Fußgängerverkehr gesperrt, um eine Gefährdung von Unbeteiligten im Zuge der polizeilichen Amtshandlung hintanzuhalten. Eine entsprechende Verkehrsumleitung wurde durchgeführt.Anschließend wurde das Wettlokal mit mehreren Polizisten mit entsprechender Schutzausrüstung und zwei Polizeidiensthunden betreten.Insgesamt wurden 8 Personen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren (6 Tschetschenen, 1 Kosovare, 1 Österreicher) angehalten und bei ihnen Identitätsfeststellungen sowie Personsdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden ein Schlagring (verbotene Waffe) und ein gefälschter Ausweis sichergestellt. Bei der Durchsuchung der WC-Anlage konnte eine Schreckschusspistole sichergestellt werden. Diese Pistole dürfe dort von den Jugendlichen versteckt worden sein.Alle befragten Personen gaben unisono an, dass die Waffe im Park nicht auf eine Person gerichtet worden sei, sondern die Waffe sei in der Gruppe herumgereicht worden, weil sie der Besitzer verkaufen wollte.Gegen den Waffenbesitzer wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und die Schreckschusspistole wurde sichergestellt.Die angehaltenen Personen werden wegen gefährlicher Drohung sowie eine Person wegen dem Waffengesetz (Schlagring) an die Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.Weiters werden Verwaltungsanzeigen nach dem Waffengesetz, dem Jugendgesetz (Aufenthalt in Wettlokal) und wegen Ordnungsstörung vorgelegt werden.Presseaussendung vom 05.02.2015, 11:33 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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