Gewerbsmäßiger Betrug

Gewerbsmäßiger Betrug Presseaussendung der Polizei NiederösterreichEine 19-jährige rumänische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz und ohne legale Beschäftigung im Bundesgebiet, führte am 2. Mai 2015, gegen 13.30 Uhr, vor einem Einkaufsmarkt in Neunkirchen Sammlungen für den ‚Verein der Gehörlosen‘ durch, wobei sie vorgab, ebenfalls taubstumm zu sein. Nach einer Anzeigeerstattung einer Auskunftsperson konnte die Verdächtige noch beim Einkaufsmarkt angetroffen werden. Sie warf vor den einschreitenden Beamten eine zusammen geknüllte ‚Sammelliste‘ weg, aus der noch weitere Geschädigte ermittelt werden konnten.Die Ermittlungen ergaben, dass die Rumänin tatsächlich keine Behinderung hat. Außerdem hat sie auch mit einem solchen karitativen Verein nichts zu tun. Sie verwendete den Erlös der illegalen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommenen Sammlung für sich selbst zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes. Sie wurde wegen der gleichen Delikte bereits 2013 in Graz und 2015 in Linz beamtshandelt.Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stellte die Untersuchungshaft in Aussicht und ordnete die Einlieferung der Beschuldigten in die Justizanstalt Wiener Neustadt an.Tipps der Polizei:Grundsätzlich ist das Betteln, ausgenommen das aggressive Betteln, erlaubt und Jedermann hat die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob er einer bedürftigen Person Geld spendet. Bei solchen Spenden sollten jedoch keine persönlichen Daten bekanntgegeben oder auf Sammellisten geschrieben werden, da in manchen Fällen die Sammler den Spender an seiner Wohnadresse aufsuchen oder das Eigenheim ausspionieren und zusätzlich Einbrüche begehen.Presseaussendung vom 04.05.2015, 13:15 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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