Gefährdung der körperlichen Sicherheit durch Schießübungen Presseaussendung der Polizei NiederösterreichGefährdung der körperlichen Sicherheit durch SchießübungenAm 16. November 2013, gegen 14.00 Uhr, wurde auf der Polizeiinspektion Aspang die Anzeige erstattet, dass im Ortsgebiet von Aspangberg-St. Peter, Bezirk Neunkirchen, vor einem Haus, neben der Bundesstraße 54, von Jugendlichen mit einem Luftdruckgewehr geschossen würde.Die eintreffende Polizeistreife konnte jedoch vorerst an der genannten Örtlichkeit keine Jugendlichen antreffen. Neben einem abgestellten Pkw konnte jedoch eine leere Verpackung eines Luftdruckgewehres vorgefunden werden. Im Zuge der Erhebungen konnten drei österreichische Staatsbürger im Alter von 17, 20 und 39 Jahren ausgeforscht werden. Die Beschuldigten sind geständig, vor dem Haus im Nahbereich der B 54, Schüsse mit einem Luftdruckgewehr in die Luft abgegeben zu haben. Anschließend führten sie im angrenzenden Wald Schießübungen mit den Luftdruckgewehren durch. Im Zuge einer freiwilligen Nachschau konnten 2 Luftdruckgewehre sowie eine SoftGun samt Munition vorgefunden und sichergestellt werden. Gegen die drei Beschuldigten wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Der 17-Jährige wird außerdem wegen widerrechtlichen Erwerb und Besitz von Waffen unter 18 Jahren der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zur Anzeige gebracht. Es konnte erhoben werden, dass der 17-jährige Jugendliche erst am 16. November 2013 ein Luftdruckgewehr in einem Waffengeschäft erworben hat. Auch gegen den Betreiber dieses Waffengeschäftes wird Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erstattet werden. Eine Anzeige wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit ergeht außerdem an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.Presseaussendung vom 17.11.2013, 09:52 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück
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