Festnahme von 1 ägyptischen und 2 syrischen Schleppern

Festnahme von 1 ägyptischen und 2 syrischen Schleppern Presseaussendung der Polizei NiederösterreichFestnahme von 1 ägyptischen und 2 syrischen SchleppernVerdacht der gewerbsmäßigen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung unter qualvollen ZuständenVerdacht der fahrlässigen Gefährdung der körperlichen Sicherheit undVerdacht der vorsätzlichen GemeingefährdungAm 30. August 2016, gegen 08.00 Uhr, wurde aufgrund der Anzeige eines aufmerksamen Fahrzeuglenkers von Bediensteten der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat – Ausgleichsmaßnahmen ein Schlepperfahrzeug und ein Vorausfahrzeug auf der A 4, Fahrtrichtung Wien, Gemeindegebiet von Schwechat, angehalten. Im Schlepperfahrzeug der Marke Mercedes Vito befanden sich 17 illegale Personen sowie der 19-jährige ägyptische Schlepper bzw. Lenker. Im Vorausfahrzeug Fiat Punto befanden sich 2 Schlepper syrischer Herkunft im Alter von 20 und 37 Jahren.Aufgrund des vorliegend Sachverhaltes wurden sowohl der mutmaßliche Schlepper als auch die Mittäter des offensichtlichen Schlepperbegleitfahrzeuges wegen des Verdachtes der gewerbsmäßigen qualvollen Schlepperei festgenommen. Die Amtshandlung wurde vom Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Menschenhandel, übernommen.Die 17 geschleppten Personen (Männer, Frauen, Kinder und ein Baby) wurden im Mercedes Vito zusammengepfercht, teilweise kniend bzw. hockend vorgefunden. Sie durften während der stundenlangen Fahrt von der ungarisch/rumänischen Grenze kommend, die Route führte quer durch Ungarn nach Österreich, nicht aus dem Fahrzeug aussteigen, konnten keine Toilette aufsuchen und mussten während der Fahrt die Notdurft im Fahrzeug verrichten. Über Weisung der Auftraggeber, die sich im Vorausfahrzeug befanden, hätten die geschleppten 17 Personen im Gemeindegebiet von Wien ausgesetzt werden sollen.Um eine Anhaltung durch die Polizei zu verhindern, wurde während der gesamten Fahrt keine Pause eingelegt. Es wurde lediglich einmal ein Tankstopp durchgeführt, dabei durften die geschleppten Personen jedoch nicht aus dem Wagen aussteigen. Das Schlepperfahrzeug war für die illegalen Fahrten nicht speziell präpariert.Ein Elternpaar, das ein 8 Monate altes Baby mit sich führte, musste diesem ein Schlafmittel bzw. Beruhigungsmittel verabreichen, welches von den Schleppern zur Verfügung gestellt wurde. Dies deshalb, damit das Baby während der Schlepperfahrt nicht zu Schreien anfängt und um die Schleppung dadurch nicht zu gefährden. Hätten die Eltern dieser Aufforderung nicht zugestimmt, wären sie in den Nachstunden mit dem Kleinkind bei der Einstiegsstelle zurückgelassen worden.Aufgrund der Umstände der Schleppung bestand Gefahr für Leib und Leben aller Personen (insbesondere das des Babys). Zudem waren die 17 Geschleppten auf einer Gesamtfläche von zirka 5 m² (= 0,29 m² pro Person) in einem qualvollen und psychisch äußerst belasteten Zustand ausgesetzt, da sie gezwungen waren, mehrere Stunden auf engstem Raum zu verharren. Sie hatten während der gesamten Fahrt nichts zu trinken, nichts zu essen und konnten auch nicht aus dem Fahrzeug flüchten.Für diese Schleppung mussten die Flüchtlinge pro Person zirka 5.000 Euro und Eltern für ein geschlepptes Kind 2.500 Euro an die Organisatoren bezahlen. Das ergibt nur für diese eine Schleppung einen ungefähren Schlepperlohn von 75.000 Euro.Die 17 Flüchtlinge wurden nach der Anhaltung durch die Polizei erstversorgt.Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ordnete die Einlieferung der 3 Schlepper in die Justizanstalt Korneuburg an. Die Täter waren teilgeständig.Die Erhebungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Menschenhandel, dauern an.Presseaussendung vom 07.09.2016, 08:37 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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