Festnahme nach dem Verbotsgesetz

Festnahme nach dem Verbotsgesetz Presseaussendung der Polizei NiederösterreichDas Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich wurde im Jänner 2021 auf einen 20-jährigen Österreicher aus St. Pölten wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz aufmerksam, weshalb eine Hausdurchsuchung an seiner Wohnadresse durchgeführt wurde. Dabei wurden in dessen Zimmer einige NS-Devotionalien (Hakenkreuzfahnen, NS Dolch), welche er offen zur Schau stellte, vorgefunden und sichergestellt.Im Zuge der Auswertungen der sichergestellten Datenträger des Beschuldigten konnten noch weitere Beschuldigte im Bundesgebiet sowie im benachbarten Deutschland festgestellt werden. Auch bei diesen Personen kam es zu Hausdurchsuchungen.Der St. Pöltner war Mitglied in mehreren Chatgruppen diverser Messangerdienste, die nahezu ausschließlich zum Austausch von Nationalsozialistischen Gedankengut (Videos, Reden von Adolf Hitler, Rechtsrockmusik) gedacht waren. Schlussendlich erstellte der 20-Jährige selbst eine Chatgruppe, welche den Zweck verfolgte, Personen zu rekrutieren, die ausschließlich dasselbe Gedankengut in sich tragen, um mit diesen eine eigene Bürgerwehr aufzustellen.Der Beschuldigte versuchte auch illegal an Schusswaffen zu gelangen, dieses Vorhaben scheiterte jedoch.Der 20-jährige Beschuldigte wurde im Herbst 2021 von Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung NÖ festgenommen, über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels in die Justizanstalt Wels eingeliefert und letztlich in die Justizanstalt St. Pölten überstellt.Der 20-Jährige wurde am 22. Dezember 2021 am Landesgericht St. Pölten wegen Verbrechens nach dem Verbotsgesetz von einem Schwurgericht zu 2 Jahren Haft (16 Monate davon bedingt) verurteilt.Presseaussendung vom 23.01.2022, 09:25 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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