Falsche Zivilstreife im Bezirk Krems-Land ausgeforscht
Falsche Zivilstreife im Bezirk Krems-Land ausgeforscht Presseaussendung der Polizei NiederösterreichFalsche Zivilstreife im Bezirk Krems-Land ausgeforschtZwei vorerst unbekannte Täter hielten am 14. März 2015, gegen 22.20 Uhr, auf der B 34 im Gemeindegebiet von Schönberg an der Donau, Bezirk Krems-Land, einen 24-jährigen Pkw-Lenker aus dem Bezirk Krems-Land mittels Blaulicht und Taschenlampe an. Da der 24-Jährige die beiden Männer kannte, brachen diese die Anhaltung ab und setzten ihre Fahrt fort.Der 24-Jährige erstattete verspätet die Anzeige bei der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich. Aufgrund umfangreicher Ermittlungen von Beamten der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, Fachbereich Zivilstreife und Abstandmessung, konnten ein 21-jähriger Mann und ein 20-jähriger Mann, beide aus dem Bezirk Krems-Land, ausgeforscht werden.Die beiden Verdächtigen verwendeten bei der Anhaltung einen Pkw der Marke Audi A3, gelb bzw. goldfarben lackiert, mit einem Kennzeichen des Verwaltungsbezirkes Krems-Land.Bei einer seitens der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau angeordneten Hausdurchsuchung konnte an der Wohnadresse des 21-Jährigen das Blaulicht und in dessen Fahrzeug die Taschenlampe aufgefunden und sichergestellt werden.Die beiden Männer zeigten sich geständig und werden der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau angezeigt.Die Erhebungen und Überprüfungen ähnlich gelagerten Delikte werden fortgesetzt.Weitere Geschädigte werden gebeten sich mit der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich unter der Telefonnummer 059133-30-4444 in Verbindung zu setzen.Tipps der Polizei:Bei einer Anhaltung durch Polizeibedienstete in Zivil weisen sich diese grundsätzlich mit dem Dienstausweis aus. Sollte das nicht der Fall sein hat man das Recht einen Dienstausweis zu verlangen. Können sich die Polizeibediensteten nicht ausweisen so wird empfohlen weder Dokumente noch Geld auszuhändigen, sondern sofort die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Hilfreich für die Ermittlungen ist es auch das Kennzeichen des Fahrzeuges der vermeintlichen Zivilstreife zu notieren.Presseaussendung vom 09.07.2015, 13:04 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück