Fahndungserfolg nach gewerbsmäßigem Betrug – Tulln
Fahndungserfolg nach gewerbsmäßigem Betrug – Tulln Presseaussendung der Polizei NiederösterreichFahndungserfolg nach gewerbsmäßigem Betrug – TullnEine 44-jährige österreichische Staatsbürgerin, ohne aufrechten Wohnsitz in Österreich, ist zufolge intensiver Ermittlungen von Bediensteten der Polizeiinspektion Tulln verdächtig, gewerbsmäßig Betrugshandlungen – sogenannter Okkultbetrug – verübt zu haben. Sie soll zumindest seit Mai 2022 wahllos Personen auf der Straße sowie Inhaber und Angestellte von Geschäften angesprochen und diesen vorgetäuscht haben, dass sie die „Aura“ lesen könne und auf den Personen ein Fluch liege. Danach soll die 44-Jährige Bargeld verlangt haben, um die Personen von den Flüchen zu befreien.Am 7. Oktober 2022, gegen 13.40 Uhr, langte bei der Polizeiinspektion Tulln eine Anzeige über einen abgelaufenen Betrugsversuch ein. Die betroffene Angestellte, die aufgrund der medialen Berichterstattung und Präventionsarbeit durch das Bezirkspolizeikommando Tulln bereits Kenntnis von dieser Betrugsmasche hatte, konnte eine Personsbeschreibung abgeben.Umgehend wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Die vorerst unbekannte Täterin konnte daraufhin am Hauptplatz in Tulln angetroffen und in weiterer Folge als Beschuldigte identifiziert werden.Bei der Personenkontrolle sowie der Durchsuchung der mitgeführten Handtasche stellten die einschreitenden Polizistinnen und Polizisten einschlägige Utensilien sicher, die bei diesen Betrugshandlungen Verwendung finden.Drei Opfer in der Steiermark, sowie mehrere Personen in Tulln, Wien und der Steiermark, bei denen es zu einer Ansprache, aber keiner Zahlung gekommen ist, konnten bislang ermittelt werden.Die durch die vollendeten Tathandlungen entstandene Schadenssumme beläuft sich auf mindestens 1.000 Euro.Erhebungen zu möglichen weiteren Straftaten werden von den Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Tulln fortgeführt.Die 44-Jährige zeigte sich bei ihrer Vernehmung nicht geständig. Sie wird der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.Presseaussendung vom 11.10.2022, 11:22 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück