Exzessive Geschwindigkeitsüberschreitung Presseaussendung der Polizei NiederösterreichIn den frühen Nachmittagsstunden des 4. Dezember 2014 führten Beamte der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Niederösterreich auf der S 5 im Gemeindegebiet von Tulln stationäre Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen durch. Im Zuge dieser Überwachung wurde der Lenker eines Pkw mit Wiener Kennzeichen auf der 2-spurigen Schnellstraße durch das Verkehrskontrollsystem mit einer Geschwindigkeit von 211 km/h gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 130 km/h. Aufgrund der eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitung war eine sofortige Anhaltung nicht möglich, er wurde an die Bezirkshauptmannschaft Tulln angezeigt. Neben einer erheblichen Geldstrafe droht auch ein Führerscheinentzug.Presseaussendung vom 05.12.2014, 09:42 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück
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