Erschleichung von positiven Corona-Testergebnissen im Bezirk St. Pölten Presseaussendung der Polizei NiederösterreichErschleichung von positiven Corona-Testergebnissen im Bezirk St. PöltenEine Zeugin erstattete am 17. Jänner 2022 Anzeige auf der Polizeiinspektion Herzogenburg betreffend der Weitergabe von positiven `Coronaspeichelproben´ zum Zweck der Verfälschung von Testergebnissen bzw. der Erschleichung eines Genesungszertifikates. Zwei Frauen, die zurzeit Corona positiv seien, würden einen mit Covid-19 infizierten Speichel an nicht infizierte Personen weitergeben. Diese Personen würden den infizierten Speichel bei PCR-Gurgeltests abgeben. Die Testergebnisse seien daraufhin positiv ausgefallen, obwohl sie selbst nie am Coronavirus erkrankt gewesen seien.Bei Hausdurchsuchungen stellten die Bediensteten der Polizeiinspektion Herzogenburg infizierte Proben sicher und forschten insgesamt zehn Beschuldigte im Alter von 26 bis 61 Jahren, 4 männlich und 6 weiblich, aus dem Stadtgebiet von St. Pölten und dem Bezirk St. Pölten-Land aus.-) Zwei Beschuldigte Frauen im Alter von 37 und 58 Jahren sollen ihren Corona-infizierten Speichel weitergebeben haben-) Zwei Beschuldigte Frauen im Alter von 36 Jahren sollen die infizierten Proben weitergebeben haben.-) Drei Beschuldigte, zwei Männer im Alter von 26 und 36 Jahren sowie eine Frau im Alter von 33 Jahren, sollen die Proben erhalten haben. Sie seien jedoch vor der Tatausführung an Corona erkrankt.-) Zwei Beschuldigte ein Mann und eine Frau im Alter von 32 Jahren, sollen positive Speichelproben erhalten und abgegeben haben, um ein positives Testergebnis zu erhalten und sich in weiterer Folge ein Genesungszertifikat zu erschleichen. Eine weitere Probe hätten sie jeweils erhalten, um nach Ablauf des Genesungszertifikats erneut ein positives Testergebnis herbeizuführen.-) Ein Beschuldigter im Alter von 61 Jahren soll infizierten Speichel aufbewahrt haben, um sich durch diesen nach Ablauf des Genesungszertifikats erneut ein positives Testergebnis zu erschleichen.Die Beschuldigten werden beim Bezirksgericht St. Pölten zu Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 21.02.2022, 09:33 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück
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