Brandstiftung
Brandstiftung Presseaussendung der Polizei NiederösterreichBrand einer Hütte in Ternitz – KlärungErgänzung zur Presseaussendung vom 26.06.2016, 13:29 UhrDas Landeskriminalamt für Niederösterreich – Ermittlungsbereich Brand ermittelte in Zusammenarbeit mit der Kriminaldienstgruppe Neunkirchen hinsichtlich einer Brandstiftung an einer Blockhütte/Gartenhütte und in Zusammenhang stehenden Sachbeschädigungen in Ternitz, Bezirk Neunkirchen, vom 26. Juni 2016.Am 26. Juni 2016, gegen 05.00 Uhr, kam es auf einem abgelegenen Waldgrundstück in Ternitz, Bezirk Neunkirchen, in einer Blockhütte/Gartenhütte aus vorerst unbekannter Ursache zu einem Brand. Durch dieses Brandereignis wurden das Gebäude sowie das Inventar vollständig zerstört. Weiters waren bei zwei am Grundstück abgestellten Fahrzeugen die Seitenscheiben eingeschlagen. Außerdem war bei einem ebenfalls am Grundstück befindlichen Nebengebäude die Fensterscheiben eingeschlagen und bei einem dort abgestellten Wohnwagen die Seitenwand mit Gewalt zerstört worden.Beim Eintreffen von alarmierten Feuerwehren wurde der 26-jährige Sohn der Besitzer der Hütte mit Schnittwunden an beiden Armen angetroffen.Im Zuge der Ermittlungen konnte erhoben werden, dass der 26-Jährige am Vorabend mit Freunden am Grundstück eine Grillfeier abhielt. Gegen Mitternacht verließen alle Personen das Grundstück, um eine weitere Veranstaltung zu besuchen. Die beiden Fahrzeuge, mit einem Kfz kam ein Gast des 26-Jährigen und mit dem anderen Kfz der 26-Jährige selbst zur Grillfeier, blieben dort geparkt.Die Erhebungen ergaben weiters, dass der 26-Jährige gegen 05.00 Uhr alleine die Veranstaltung verließ und zur Blockhütte zurückkehrte. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich offensichtlich in stark alkoholisiertem Zustand. Wenige Minuten nach seinem Eintreffen am Grundstück verständigte er telefonisch seine Mutter, dass die Hütte brennen würde.Die Brandursachenermittlung inklusiv Einsatz eines Brandmittelspürhundes ergab, dass der Brand an mindestens vier verschiedenen Stellen in der Hütte mit brandbeschleunigenden Mitteln initiiert wurde. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte in alkoholisiertem Zustand zu Aggressionen neigt und es in diesem Zustand dabei immer wieder zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen kommt.Der Beschuldigte dürfte den Entschluss gefasst haben, den Eltern Schaden zuzufügen und dürfte das Gebäude in Brand gesetzt haben. Er dürfte außerdem für die Beschädigungen an den beiden Kfz, am Geräteschuppen und an dem Wohnwagen verantwortlich sein. Dabei dürfte er sich die Verletzungen zugefügt haben.Der Beschuldigte machte in seiner Vernehmung teils widersprüchliche Angaben und ist der Brandstiftung sowie der Sachbeschädigungen nicht geständig. Er gibt an, sich aufgrund der starken Alkoholisierung an nichts erinnern zu können, er könne demnach aber auch nicht ausschließen, dass er für die Taten verantwortlich ist.Durch das Brandereignis, sowie durch die Sachbeschädigungen entstand ein Sachschaden in der Höhe von ca. 15.000 Euro.Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ordnete die Einlieferung des Beschuldigten in die Justizanstalt Wiener Neustadt an.Presseaussendung vom 01.07.2016, 12:52 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück