Beratungsstellen für Gewaltprävention
Ab Herbst 2021 verpflichtende Präventionsberatung für weggewiesene Personen – Kooperation zwischen BMI und dem Verein NEUSTART“Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ist eine wichtige Maßnahme, die durch opferschutzorientierte Täterarbeit künftige Gewalttaten verhindern kann“, sagte Innenminister Karl Nehammer, Msc, im Hinblick auf die künftigen Kooperationen mit Beratungsstellen für Gewaltschutzprävention in allen Bundesländern.Nach der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots wurde durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, welche ab dem 1. September 2021 in Kraft tritt, eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung der Gefährderin oder des Gefährders durch geeignete Beratungsstellen eingeführt. Die Gefährderin oder der Gefährder haben fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin für die Beratung zu vereinbaren. Anschließend muss die sechsstündige Beratung innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. Die Beratung beinhaltet Themen wie mögliche rechtliche Konsequenzen, eine psychosoziale Unterstützung oder das Erlernen eines neuen Verhaltens, um in Zukunft mit Konflikten gewaltfrei umzugehen. Zusätzlich werden den Gefährderinnen und Gefährdern weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings vermittelt. Das Ziel der Gewaltpräventionsberatung ist die Vermeidung einer Wiederholungstat.Kooperation mit dem Verein NEUSTARTDer Aufbau der flächendeckenden österreichweiten Beratungsstellen für Gewaltprävention erfolgte durch ein EU-weites Vergabeverfahren durch das Bundesministerium für Inneres. Die Beratung im Bundesland Niederösterreich wird zukünftig in Kooperation mit dem Verein NEUSTART durchgeführt.Der Landespolizeidirektor Franz Popp, BA MA, führte am 24. August 2021 Gespräche mit dem Leiter des Vereins NEUSTART DSA Alexander Grohs, MSc, in den Räumlichkeiten der Landespolizeidirektion Niederösterreich. „Es muss eine enge Zusammenarbeit und ein Verständnis der einzelnen Beteiligten füreinander geben, um in Zukunft im Sinne des Gewaltschutzes einheitlich und vor allem gemeinsam gegen Gewalt vorzugehen“, so Popp.Grohs lobte die bisherige Kooperation von Polizei und Opferschutz und fuhr fort, dass „die Beratungsstellen für Gewaltprävention im Rahmen dieser guten Kooperation einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines ganzheitlichen Gewaltschutzes darstellen.“