47 Betrugshandlungen im Bundesgebiet geklärt

47 Betrugshandlungen im Bundesgebiet geklärt Presseaussendung der Polizei Niederösterreich47 Betrugshandlungen im Bundesgebiet geklärtBedienstete der Polizeiinspektion Gloggnitz klärten zahlreiche Betrugshandlungen, die ein 67-jähriger Mann aus Wr. Neustadt im Zeitraum von zumindest Jänner bis September 2017, in Niederösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark und Oberösterreich verübt haben soll. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft.Opfer dieser Betrugshandlungen wurden vorwiegend Betreiber von Gastronomiebetrieben.Der 67-Jährige steht im Verdacht, für die Lieferung von Speiseöl bezahlt worden zu sein und die Ware nicht bzw. nicht vollständig geliefert zu haben. Danach war der vorerst unbekannte Täter für die Opfer nicht mehr erreichbar.Bei zwei Großhändlern soll er das beschaffte Öl nur mehr teilweise oder gar nicht bezahlt haben.Weiters soll sich der 67-Jährige, unter Vortäuschung von familiären oder sonstigen Notlagen, auch Geld von den Gastronomiebetreibern ausgeborgt, dieses jedoch nicht zurückbezahlt haben.Von einem der Opfer kaufte er einen Pkw, ohne den Kaufpreis zu begleichen.Am 20. Juli 2017 erstattete eine Betreiberin eines Gasthauses aus dem Bezirk Neunkirchen der Polizeiinspektion Gloggnitz die Anzeige, dass sie für die Lieferung von Speiseöl Geld im Voraus bezahlt habe, jedoch nicht bzw. nicht vollständig geliefert wurde.Aufgrund umfassender Ermittlungen konnte der Verdächtige ausgeforscht und seine Identität geklärt werden. Außerdem forschten die Polizisten vier weitere Opfer aus.Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wurde Anfang Oktober 2017 an der Wohnadresse des Beschuldigten eine Hausdurchsuchung durchgeführt.Den Erhebungen von Beamten der Polizeiinspektion Gloggnitz zufolge konnten dem 67-Jährigen insgesamt 47 Betrugshandlungen zugeordnet werden. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 40.000 Euro.Der Beschuldigte war im vollen Umfang geständig. Er wurde der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt angezeigt.Presseaussendung vom 18.12.2017, 09:51 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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