Vortäuschung einer Straftat – Falsche Beweisaussage

Vortäuschung einer Straftat – Falsche Beweisaussage Presseaussendung der Polizei KärntenVortäuschung einer Straftat – Falsche BeweisaussageAm 06.08.2015 um 12:50 Uhr erstatte ein 24 jähriger Angestellter aus Villach eine Anzeige wegen Verdacht des Raubes auf der Polizeiinspektion Villach-Auen. Er gab gegenüber dem einschreitenden Beamten an, dass er am 06.08.2015 um ca. 04.00 Uhr, der Villacher Innenstadt von zwei unbekannten Männern beraubt wurde. Demnach sollte ihm einer der zwei Männer ein Springmesser mit einer Klingenlänge von ca. 10cm vor die Brust gehalten haben. Anschließend hätten sie ihm sein Mobiltelefon, seinen KFZ-Schlüssel und Zigaretten/Feuerzeug geraubt. Danach wurde er aufgefordert die Örtlichkeit zu verlassen.Vom Angestellten wurden auch weitere Einzelheiten zum Tatablauf ( inkl. Personenbeschreibung der 2 Täter ) angeführt. Seitens Beamte des Kriminalreferates Villach wurden am 07.08.2015 umfangreiche Ermittlungen und Befragungen im näheren Umfeld des Angestellten durchgeführt. Aufgrund von einigen widersprüchlichen Angaben wurde das angebliche Opfer, neuerlich zum Sachverhalt einvernommen. Der Angestellte wurde mit den Vorhalten konfrontiert und konnte nach einer dreistündigen niederschriftlichen Einvernahme dazu bewegt werden, ein umfassendes Geständnis abzulegen. Der Überfall wurde von ihm frei erfunden und hat nie stattgefunden. Vielmehr zog er in dieser Nacht gemeinsam mit Freunden durch die Villacher Innenstadt, konsumierte reichlich Alkohol und dürfte seine persönlichen Gegenstände ( Handy und Fahrzeugschlüssel ) in einem der Lokale oder auf dem Weg dorthin verloren haben. Der Angestellte wird wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung sowie wegen falscher Beweisaussage vor der Kriminalpolizei zur Anzeige gebracht. Er wurde von der Erstattung der Anzeige in Kenntnis gesetzt.Presseaussendung vom 09.08.2015, 18:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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