Vortäuschung einer strafbaren Handlung

Vortäuschung einer strafbaren Handlung Presseaussendung der Polizei KärntenAm 8. Mai 2016 wurde eine 17-jährige Frau aus Klagenfurt am Wörthersee in Begleitung ihres Freundes im Klinikum Klagenfurt am Wörthersee (Gynäkologische Ambulanz) vorstellig und gab an, dass sie zuvor während einer Autofahrt von einer Diskothek in Klagenfurt am Wörthersee nach Reifnitz/WS von einer flüchtigen Bekanntschaft aus Deutschland, sexuell missbraucht worden war. Dieser habe gegen den Willen der 17-jährigen sexuelle Handlungen an ihr durchgeführt. Des Weiteren wäre sie völlig benebelt und handlungsunfähig gewesen. Aufgrund ihres Zustandes habe sie die Befürchtung, dass sie K.O. Tropfen ins Glas bekommen habe.Durch die weiteren Erhebungen des operativen Kriminaldienstes des SPK Klagenfurt am Wörthersee konnte festgestellt werden, dass es zu keinem sexuellen Übergriff gegen ihren Willen gekommen ist. Sie habe die Tat wissentlich vorgetäuscht, um ihr schlechtes Gewissen gegenüber ihrem Freund zu bereinigen, weil sie sich für ihr Handeln schämte.Sie wird wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Wörthersee angezeigt.Presseaussendung vom 13.06.2016, 16:17 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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