Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung – Klärung

Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung – Klärung Presseaussendung der Polizei KärntenVortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung – KlärungAm 10.05.2016 erstattete ein 14-jähriger Schüler aus Klagenfurt auf der PI Hermagor im Beisein einer Erzieherin eine Anzeige, dass er während des vorangegangenen Wochenendes in Klagenfurt beraubt worden sei. Drei unbekannte Täter hätten ihm sein Handy, einen Schlüsselbund, ein Feuerzeug und seine Kopfhörer geraubt.Im Zuge der weiteren intensiven Ermittlungen und Einvernahmen durch Kriminalbeamt des SPK Klagenfurt konnte dem Schüler nachgewiesen werden, dass er die Tat erfunden hatte.Der Schüler zeigte sich dazu geständig und gab an, die Schlüssel, das Feuerzeug und die Kopfhörer verloren zu haben.Der Schüler wird der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen Vortäuschen einer mit Strafe bedrohten Handlung sowie falscher Aussage vor der Kriminalpolizei zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 08.07.2016, 15:10 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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