Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung in Villach Presseaussendung der Polizei KärntenVortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung in VillachZur ursprünglichen PI Nr. 7 vom 15.10.2018 – versuchter Raub in Villach wird ergänzend berichtet:Ursprungsmeldung:Am 15.10.2018 gegen 06:00 Uhr begab sich eine 42-jährige Frau in der Innenstadt von Villach auf ihrem Weg zum Arbeitsplatz. Im Bereich der Dr. Semmelweiß Straße stand plötzlich ein Bursche neben ihr und versuchte ihr die Handtasche zu entreißen. Sie wehrte sich heftig und im Zuge des Gerangels erlitt die Frau mehrere Schnittwunden am Handrücken ihrer linken Hand. Laut ihren Aussagen dürfte er dabei ein kleines Messer benutzt haben. Da sie die Handtasche trotzdem festhielt, ließ der Täter ab und flüchtete. Eine Fahndung verlief negativ. Die unter Schock stehende Frau begab sich zuerst nach Hause, wo die Einsatzkräfte verständigt wurden. Sie wurde anschließend ins LKH Villach gebracht. Der Täter war ca. 180-190 cm groß, untersetzt, dunkel bekleidet (schwarze Jogginghose), weiße Schuhe (vermutlich Turnschuhe). Das Gesicht war verhüllt. Die Polizei ersucht um Hinweise aus der Bevölkerung.Nachtrag:In einer neuerlichen Vernehmung am 19.10.2018 gab die 42-Jährige zu den Raub frei erfunden zu haben. Als Motiv gab die nunmehr Tatverdächtige an, dass sie auf dem Weg in die Arbeit eine ihr verhasste Person getroffen habe. Dies habe bei ihr einen „Schock“ ausgelöst und sie zu dieser Handlung bewogen. Sie habe Aufmerksamkeit gesucht und sei nach der Selbstverletzung nach Hause gelaufen um ihrem Lebensgefährten und ihrem Sohn die „Raubvariante“ zu erzählen. Dass dieseinen derartigen Polizeieinsatz auslösen würde, habe sie nicht bedacht.Die 42-Jährige wird nun der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen falscher Zeugenaussage vor der Kriminalpolizei und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung angezeigt, da sie den schweren Raub erfunden und sich die Schnittverletzungen an der linken Hand selbst zugefügt hat. Das dabei von ihr verwendete Messer konnte aufgrund ihres Hinweises in einem dem Vorfallsort nahegelegenem Gebüsch vorgefunden und sichergestellt werden.Presseaussendung vom 22.10.2018, 18:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück
Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung in Villach
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