Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung

Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung Presseaussendung der Polizei KärntenVortäuschung einer mit Strafe bedrohten HandlungPolizeibeamte konnten nach umfangreichen Erhebungen einem 23-jährigen Mann aus dem Bezirk St. Veit/Glan nachweisen, dass er einen am 14. Mai 2019 angezeigten Einbruchsdiebstahl in seine Wohnung nur vorgetäuscht hat. Er ist hierzu gegenüber den Beamten nicht geständig.Der Mann hatte am 14. Mai 2019 der Polizei angezeigt, dass an diesem Tag gegen 02.00 Uhr gewaltsam in seine Mietwohnung eingebrochen worden sei. Er gab an, dass die Täter sich durch einschlagen einer Fensterscheibe Zugang zu seiner Wohnung verschafft, diese durchwühlt und aus einer unversperrten Sparkasse Banknoten in Höhe von € 1.000 Euro und seine Perchtenausrüstung im Wert von mehreren Hundert Euro gestohlen hätten.Der junge Mann gab gegenüber den ausgemittelten Zeugen an, diesen Einbruch vorgetäuscht zu haben, um in der Folge von seiner Versicherung einen entsprechenden Schadenersatz zu lukrieren.Der Mann wurde der Staatsanwaltschaft angezeigt.Presseaussendung vom 03.07.2019, 17:34 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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