Anlässlich der beginnenden Skisaison gibt die Polizei Tipps für ein ungetrübtes Skivergnügen.Damit der Skiurlaub aufgrund gestohlener Skier oder Snowboards kein abruptes Ende findet, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. In erster Linie sollte vor allem bei den Abstellplätzen vor Skiliften oder Almhütten auf die abgelegten Sportgeräte geachtet werden, da sie von diesen Orten besonders häufig entwendet werden. Zu weiteren Hotspots zählen ungesicherte Autodachträger beziehungsweise Autodachboxen. Allgemein gilt: Die Wintersportgeräte sollen niemals sorglos abgelegt werden.Weiter Empfehlungen der Kriminalprävention: • Nutzen Sie die örtlichen Sicherheitsvorrichtungen, wie Skikeller, Ski- und Skischuhschränke oder versperrbare Skiständer.• Falls nicht anders möglich, sichern Sie Ihr Hab und Gut mit einem Stahlkabel oder Fahrradschloss an einem feststehenden Gegenstand wie einem Geländer ab.• Behalten Sie Ihre Sportgeräte im Auge und lassen Sie den Schlüssel für eine solche Sicherheitsvorrichtung nie unbeaufsichtigt liegen.• Achten Sie darauf, wer den Skikeller oder Abstellräume in den jeweiligen Unterkünften betritt, da sich Diebe oftmals durch ein Mitgehen mit Hotelgästen Zutritt zu den Räumlichkeiten verschaffen und diese dann auszukundschaften.• Stellen Sie Ihre Skier nicht paarweise, sondern einzeln voneinander getrennt ab, denn Diebe nehmen sich nicht die Zeit die passenden Skipaare zu suchen.Tipp der Polizei!Bei abgestellten Skier oder Snowboards kann es leicht zu Verwechslungen kommen und es wird zum fremden Sportgerät gegriffen. Kennzeichnen Sie diese deshalb individuell, so dass Sie sie schnell wiedererkennen können.Was tun nach einem Diebstahl?Sollten Sie Opfer eines Diebstahls geworden sein, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Falls die Skier oder Snowboards versichert sind, benötigt die Versicherung eine Anzeigebestätigung. Notieren Sie sich hierfür die Serien- oder Herstellernummer der Ski beziehungsweise des Snowboards samt Bindung sowie Kaufunterlagen und einer ausführlichen Beschreibung. Zu diesem Zwecke kann das so genannte Eigentumsverzeichnis von der Website des Bundeskriminalamtes heruntergeladen werden kann. Darin können Sie alle relevanten Informationen notieren, um im Fall der Fälle alle Informationen, die für eine Anzeige benötigt werden, parat zu haben. Führen Sie das Eigentumsverzeichnis deshalb auch im Skiurlaub mit.Es wird eindringlich davon abgeraten einen Skidiebstahl vorzutäuschen, da dies eine strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch darstellt.
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Vorsicht: Skidiebstahl
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