Am Montag, den 6. Juni 2016 stattete der Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller, der Landespolizeidirektion Kärnten seinen alljährlichen Kontrollbesuch ab. Wie immer war er dabei in Begleitung seiner Stellvertreterin, Dr. Ursula Bergmüller-Hannak und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Mag. Louis Kubarth.Aufgabe von Dr. Dr. h.c. Burgstaller ist es, zu überprüfen ob die Polizei die ihr nach dem Sicherheitspolizeigesetz eingeräumten Befugnisse im Rahmen der Ermittlungstätigkeit auch mit der größtmöglichen Sorgfalt ausübt. Unter diese Befugnisse fallen etwa Observationen, Handyortungen oder Bild- und Tonaufzeichnungen. Denn jedenfalls dürfen diese nur unter strikter Beachtung der Grund- und Freiheitsrechte und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden.Erfreulicherweise konnte der Rechtsschutzbeauftragte auch bei seinem diesjährigen Besuch der Landespolizeidirektion Kärnten ein sehr gutes Zeugnis ausstellen. „In den geprüften Bereichen der polizeilichen Ermittlungsarbeit kann ich der Kärntner Exekutive ein sehr hohes Niveau attestieren“, so Burgstaller resümierend.
admin
in Kaernten
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
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