Vergehen nach dem Waffengesetz in Feldkirchen

Vergehen nach dem Waffengesetz in Feldkirchen Presseaussendung der Polizei KärntenAm 13.06.2024 gegen 14.25 Uhr fand ein 57-jähriger Mann aus Feldkirchen bei einer Waschanlage in Feldkirchen, gleiche Gemeinde und Bezirk, eine herrenlose Stofftasche in der sich neben anderen Utensilien auch eine Faustfeuerwaffe, Kaliber 7,65 mm und eine Munitionspackung mit 50 Schuss befand.Noch während der Abklärung des Sachverhaltes kam der Verlustträger, ein 36-jähriger Mann aus dem Bezirk St. Veit/Glan, zu dem Auffindungsort.Der Mann gab an, er habe die Waffe seines Stiefvaters auf einem Schießstand ausprobieren wollen, ob diese überhaupt noch funktionsfähig sei. Er zeigte auch seine Jagdkarte vor.Bei den weiteren Erhebungen stellte sich heraus, dass der Mann weder im Besitz einer Waffenbesitzkarte noch eines Waffenpasses ist. Außerdem ist die Pistole nicht registriert.Die Faustfeuerwaffe und die Munition wurden sichergestellt.Der Mann und der Besitzer der Faustfeuerwaffe werden nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.Presseaussendung vom 13.06.2024, 18:48 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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