Vergehen nach dem Waffengesetz im Bezirk Feldkirchen

Vergehen nach dem Waffengesetz im Bezirk Feldkirchen Presseaussendung der Polizei KärntenVergehen nach dem Waffengesetz im Bezirk FeldkirchenMeldung vom 25.09.2018, PI Nr 8:Im Bezirk Feldkirchen bedrohte am 25.09. ein 51-jähriger Mann nach dem Streit über einen Pachtvertrag seinen 52-jährigen Bekannten telefonisch mit dem Umbringen.Da der 51-Jährige im Besitz von mehreren Schusswaffen ist, wurden diese sichergestellt und ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.Nach Abschluss weiterer Erhebungen wird der 51-Jährige auf freiem Fuß zur Anzeige gebracht.Zur Meldung vom 25.09.2018, PI Nr 8, wird ergänzend berichtet:Weitere Erhebungen ergaben, dass der 51-jährige Mann noch im Besitz von weiteren Waffen sein könnte, weshalb am 02.10.2018 in den Abendstunden über Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Hausdurchsuchung in der Wohnung und in einer von ihm gepachteten Hütte im Bezirk Feldkirchen durchgeführt wurde. Der Mann gab das Gesuchte freiwillig heraus. Es konnten ein Revolver, ein Kleinkalibergewehr, ein Luftgewehr, zwei Armbrüste und ein Compoundbogen sichergestellt werden.Er wird nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.Presseaussendung vom 03.10.2018, 18:24 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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