Vergehen nach dem Verbotsgesetz

Vergehen nach dem Verbotsgesetz Presseaussendung der Polizei KärntenAm 2. November 2017, gegen 14.00 Uhr, kam es in einem Hotel in der Gemeinde Hermagor, gleicher Bezirk, zu einem Vorfall, bei dem sich ein 30-jähriger Mann aus der Steiermark mit freiem Oberkörper im Wellnessbereich aufhielt.Dadurch wurde der Blick auf den Rücken des Mannes frei, auf welchem eine Tätowierung mit einem nationalsozialistischen Leitspruch für die dort befindlichen Gäste ersichtlich war. Einer der Gäste erstattete daher eine Anzeige.Der 30-jährige Mann wird nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.Presseaussendung vom 03.11.2017, 18:06 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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