Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz und nach dem Waffengesetz in Köttmannsdorf

Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz und nach dem Waffengesetz in Köttmannsdorf Presseaussendung der Polizei KärntenVergehen nach dem Suchtmittelgesetz und nach dem Waffengesetz in KöttmannsdorfAm 18.11.2014 wurde nach einer Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt von Beamten des LKA Kärnten, der PI Ferlach, der PI Ebenthal und des BPK Klagenfurt eine Hausdurchsuchung bei einem 25-jährigen Arbeiter in Köttmannsdorf durchgeführt. Im Wohnhaus konnten mehrere verbotene Waffen (Wurfsterne, Wurfmesser, Schlagringe, sowie fünf Stück Schreckschuss- und CO2-Pistolen) vorgefunden und sichergestellt werden, obwohl gegen den Arbeiter bereits ein behördliches Waffenverbot besteht.Der Arbeiter hat das Nebengebäude seines Anwesens an einen 23-jährigen Beschäftigungslosen aus Ebenthal vermietet. Im Nebengebäude wurden 53 Stück Cannabispflanzen-Setzlinge sowie eine Cannabisaufzuchtsanlage sichergestellt.Bei einer freiwilligen Nachschau in der Wohnung des Beschäftigungslosen wurden weitere 11 Stück Cannabispflanzen, Spezialdünger und eine Aufzuchtsanlage vorgefunden und sichergestellt.Der Arbeiter wird wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und der Beschäftigungslose wird wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.Presseaussendung vom 19.11.2014, 20:33 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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