Unterlassung der Hilfeleistung
Unterlassung der Hilfeleistung Presseaussendung der Polizei KärntenEine 89-jährige Frau aus dem Bezirk St. Veit/Glan erkrankte im Mai 2021 schwer und war daher nicht mehr in der Lage sich selbst zu versorgen. Aufgrund ihrer Erkrankung und der damit verbundenen Schwäche stürzte sie in der mit ihrem 75-jährigen Ehemann gemeinsam bewohnten Wohnung im Bezirk St. Veit/Glan. Dabei kam sie zwischen Couch und Tisch zu liegen und konnte sich vermutlich zwei Tage nicht bewegen bzw. befreien. Ihr 75-jähriger Ehemann, welcher sich in der Wohnung befand, ist jetzt verdächtig es unterlassen zu haben, die notwendige Hilfe zu leisten. Er dürfte erst zwei Tage nach dem Sturz seiner Frau einen Nachbarn verständigt haben, welcher wiederum die Rettung informierte. Beim Eintreffen der Notfallsanitäter wurde die Frau in gesundheitlich schlechtem Zustand vorgefunden und daraufhin ins Krankenhaus St. Veit/Glan eingeliefert, wo sie einige Tage später verstarb. Die Erhebungen bezüglich der möglichen unterlassenen Hilfeleistung sind derzeit im Gange. Der 75-jährige Ehemann wird nach Abschluss der Ermittlungen gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt werden.Presseaussendung vom 18.06.2021, 12:47 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück