Unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen

Unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen Presseaussendung der Polizei KärntenUnrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen LeistungenEin afghanischer Staatsbürger stellte am 17.04.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Im Zuge der Antragstellung gab der Beschuldigte ein falsches Geburtsdatum an. Außerdem stellte er am 08.07.2017 einen weiteren Asylantrag unter falscher Identität. Durch seine falschen Angaben vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bewirkte er den Zuspruch höherer Leistungen aus der Grundversorgung, sowie die Ausstellung unrichtiger Urkunden, welcher er im Rechtsverkehr gebrauchen konnte. Der Volljährige nahm Leitungen für Minderjährige in der Höhe von mehreren zehntausend Euro in Anspruch. Durch die zweite unrechtmäßige Asylantragstellung unter falscher Identität nahm er weitere Leistungen aus der Grundversorgung in der Höhe von mehreren tausend Euro in Anspruch. Die gesamte Schadenssumme beläuft sich auf mehrere zehntausend Euro. Seites des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl wurde ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Er wird der Staatsanwaltschaft angezeigt.Presseaussendung vom 24.09.2019, 07:31 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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