Unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen
Unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen Presseaussendung der Polizei KärntenUnrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen LeistungenEine 44-jährige ukrainische Staatsbürgerin stellte am 23.04.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Dabei gab sie für sich und ihren 15-jährigen Sohn wissentlich falsche Angaben zur Identität und zur Herkunft an.Aufgrund dieser falschen Angaben erhielt sie für den Zeitraum vom 05.09.2015 – 05.09.2018 für sich und ihren Sohn unrechtmäßig soziale Leistungen aus der Grundversorgung des Landes Kärnten in der Höhe von mehreren zehntausend Euro. Seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl wurde gegen die 44-jährige und ihren Sohn eine Rückkehrentscheidung in ihr Heimatland Ukraine sowie ein Einreiseverbot nach Österreich erlassen. Die 44-jährige und ihr 15-jähriger Sohn verließen Österreich am 17.07.2019 auf dem Luftweg in ihr Heimatland Ukraine.Presseaussendung vom 24.07.2019, 14:07 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück