Übertretung nach dem Waffengesetz und dem Verbotsgesetz in Völkermarkt
Übertretung nach dem Waffengesetz und dem Verbotsgesetz in Völkermarkt Presseaussendung der Polizei KärntenÜbertretung nach dem Waffengesetz und dem Verbotsgesetz in VölkermarktAm späten Vormittag des 21. November 2022 führten Beamte der Polizeiinspektion Völkermarkt eine routinemäßige Waffenüberprüfung im Haus eines 61-jährigen Völkermarkters durch. Im Zuge der Waffenüberprüfung konnte auf einer Kommode im Vorraum eine Pistole mit einem daneben liegenden geladenen Magazin vorgefunden werden. Des Weiteren konnten in einem Raum die auf den Mann registrierten Langwaffen der Kategorie B und eine Faustfeuerwaffe ungesichert und frei herumstehend bzw. -liegend vorgefunden werden. Außerdem konnte an der Wand des Raumes ein voll funktionsfähiges Repetiergewehr aus dem zweiten Weltkrieg, sowie zwei Stück Langwaffenmunition, welche auf verbotenes Kriegsmaterial hindeuteten aufgefunden werden. Aufgrund dieser Tatsachen wurde von den Beamten aus Eigenem ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Neben den zuvor beschriebenen Schusswaffen konnten noch sechs Bajonette, ein Pfefferspray, ein Schreckschussrevolver und eine erhebliche Menge passender Munition (über 500 Stück) aufgrund des ausgesprochenen Waffenverbots sofort sichergestellt werden. In dem Raum, in dem die Waffen gefunden werden konnten, wurden außerdem diverse NS-Devotionalien, wie Orden, Uniformteile, Abzeichen, Literatur und Bilder zur Schau gestellt. Aufgrund dieser Tatsache ordnete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach Kontaktaufnahme und richterlicher Bewilligung eine Hausdurchsuchung an der Örtlichkeit an. Neben den beschriebenen NS-Devotionalien konnten bei der Hausdurchsuchung noch eine Schreckschusspistole, Restbestände an scharfer Munition, sowie ein verbotenes 30-Schuss-Magazin gefunden und sichergestellt werden.Der Mann wird nach weiteren Erhebungen wegen Übertretungen nach dem Waffengesetz und dem Verbotsgesetz der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 22.11.2022, 10:28 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück