Übertretung nach dem Waffengesetz und dem Suchtmittelgesetz in Klagenfurt/WS

Übertretung nach dem Waffengesetz und dem Suchtmittelgesetz in Klagenfurt/WS Presseaussendung der Polizei KärntenÜbertretung nach dem Waffengesetz und dem Suchtmittelgesetz in Klagenfurt/WSEin 27-jähriger afghanischer Staatsbürger posierte mit einer Faustfeuerwaffe in den Händen und ließ sich dabei fotografieren. Dieses Lichtbild wurde mehrfach an verschiedenste Adressaten versendet. Ein Zeuge zeigte dies bei der Polizei an. Polizeibeamte der PI Landhaushof gelang es nun den Mann zu identifizieren und auszuforschen. Am 12.12.2022 erfolgte an der Wohnadresse des Mannes in Klagenfurt eine freiwillige Nachschau. In der Wohnung konnte die Faustfeuerwaffe aufgefunden und sichergestellt werden. Bei der Waffe handelt es sich um eine C02 Pistole. In der Wohnung des Mannes, er bewohnt diese mit zwei weiteren afghanischen Staatsbürgern konnten die Polizeibeamten noch 800 Gramm Cannabiskraut sicherstellen. Der 27-Jährige bestreitet der Besitzer des Cannabiskraut zu sein und er wisse überdies nicht wie das in seine Wohnung kam. Die weiteren Ermittlungen zur Herkunft des Cannabiskraut werden von Kriminalreferat des SPK Klagenfurt geführt. Der 27-Jährige nach den Bestimmungen des Waffengesetzes angezeigt.Presseaussendung vom 12.12.2022, 19:40 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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