Übertretung nach dem Waffengesetz

Übertretung nach dem Waffengesetz Presseaussendung der Polizei KärntenAm 20.02.2018 um 08:15 Uhr wurde der PI Ferlach telefonisch angezeigt, dass eine männliche Person mit Kapuze und Bart in Ferlach, eine Straße entlang gehen soll. Der Zeuge gab weiters an, dass von dieser Person offen ein Holster mit einer Waffe getragen wurde. Diese Person sei dann in eine Seitenstraße eingebogen und in ein Wohnhaus gegangen. Nach Anfahrt durch eine Sektorstreife der PI Ferlach wurde die beschriebene Person als 31 jähriger Ferlacher identifiziert. Bei den durchgeführten Erhebungen wurde festgestellt, dass gegen den 31 jährigen ein aufrechtes Waffenverbot besteht. Auf Grund dessen wurde die Schreckschusswaffe mit 3 Patronen im Magazin und Holster sichergestellt.Nach Abschluss aller Ermittlungen wird der 31 jährige der StA Klagenfurt angezeigt.Presseaussendung vom 20.02.2018, 15:23 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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