Übertretung nach dem Pyrotechnikgesetz in Feldkirchen Presseaussendung der Polizei KärntenÜbertretung nach dem Pyrotechnikgesetz in FeldkirchenBei Erhebungen im Suchtgiftmilieu der PI Feldkirchen im Feber 2017 wurde bei einem 19-jährigen Beschuldigten nach dem Suchtmittelgesetz ein Papierböller ohne Kennzeichnung und ohne Aufschrift gefunden. Bei weiterführenden umfangreichen Erhebungen der PI Feldkirchen konnte ermittelt werden, dass der Papierböller aus einer illegalen Herstellung stammt und vom Besitzer bei einem Unternehmer aus dem Bezirk Feldkirchen bezogen wurde.Aufgrund der Gefährlichkeit ist der Besitz solcher Böller nach dem Pyrotechnikgesetzt verboten. Die Beamten der PI Feldkirchen konnten beim Unternehmer insgesamt 118 Stück der illegalen Böller sicherstellen und diese gemeinsam mit Beamten des BMI-Entschärfungsdienstes der Vernichtung zuführen.Presseaussendung vom 24.03.2017, 19:35 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück
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Übertretung nach dem Pyrotechnikgesetz in Feldkirchen
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