Übertretung nach dem Glücksspielgesetz in Klagenfurt Presseaussendung der Polizei KärntenÜbertretung nach dem Glücksspielgesetz in KlagenfurtAm 05.12. gegen 20:35 Uhr wurde vom Kriminalreferat des SPK Klagenfurt, in einem Lokal in Klagenfurt Ermittlungen zur Verhinderung des illegalen Glücksspiels durchgeführt. Dabei konnten in einem Hinterzimmer neun betriebs- und spielbereite Glücksspielautomaten mit Bargeldeinzug und ein TV-Gerät, wo Wetten angeboten wurden, wahrgenommen werden. Eine Bewilligung für die Geräte konnte nicht vorgewiesen werden. Die Glücksspielgeräte und das TV-Gerät wurden vorläufig beschlagnahmt und im Lokal belassen. Ein Verfügungsverbot wurde erlassen.Presseaussendung vom 06.12.2017, 17:43 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück
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