Suchtmittelsicherstellung und Anzeige nach dem Waffengesetz in der Gemeinde Reichenau

Suchtmittelsicherstellung und Anzeige nach dem Waffengesetz in der Gemeinde Reichenau Presseaussendung der Polizei KärntenSuchtmittelsicherstellung und Anzeige nach dem Waffengesetz in der Gemeinde ReichenauNach umfangreichen Ermittlungen der PI Patergassen wurden am 4. April 2019 in der Wohnung eines 25-jährigen Mannes aus der Gemeinde Reichenau 111 Gramm Heroin und eine Schreckschusspistole sichergestellt. Bei drei weiteren Männern (29, 27, 28) welche sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung befunden haben, wurden Suchtmittelutensilien und eine weitere Schreckschusspistole aufgefunden und sichergestellt. Weitere Ermittlungen wegen Herkunft des Heroins und Abnehmer werden geführt. Die Männer werden nach dem Suchtmittelgesetz und Waffengesetz der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.Presseaussendung vom 10.05.2019, 13:10 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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