Sperren an der Grenze zu Slowenien
Ab 18. März 2020, 00:00, treten gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Inneres nachfolgende Maßnahmen an der Grenze zu Slowenien in Kraft.Die Grenzübergänge auf der A11 (Karwankentunnel) sowie auf der B91 (Loibltunnel) bleiben 24 Stunden geöffnet. An den Grenzübergangsstellen Lavamünd und Grablach wird der Übertritt auf die Zeit zwischen 05:00 und 23:00 Uhr beschränkt, am Wurzenpass ist der Grenzübertritt in der Zeit von 05:00 bis 21:00 Uhr möglich.Sämtliche weiteren Grenzübergänge zu Slowenien werden für den gesamten Verkehr ab Mitternacht gesperrt.Die Grenzkontrollen erfolgen derzeit im selben Ausmaß wie bisher – obligatorische Gesundheitschecks sind aktuell nicht vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die slowenische Polizei die Grenze zum Risikogebiet Italien selbst kontrolliert.