Silvester 2023 – Pyrotechnikgesetz

Das neue Jahr naht und mit ihm die traditionellen Silvesterfeierlichkeiten. Viele sind sich der bestehenden Gefahren im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern jedoch nicht bewusst. Damit der Jahreswechsel unfallfrei und ohne unerfreuliche Zwischenfälle über die Bühne gehen kann, gilt es, im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern einige Vorschriften und Grundsätze zu beachten.Verwendung von Feuerwerkskörpern im OrtsgebietIm Ortsgebiet ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 grundsätzlich verboten. Darunter fallen zum Beispiel Raketen, Vulkan-Fontänen, Batterien und Knallfrösche. Nur kleine Silvesterknaller, wie Wunderkerzen oder Knallerbsen mit geringem Gefahrenpotenzial und vernachlässigbarem Lärmpegel sind erlaubt. Der Bürgermeister hat die Möglichkeit, durch eine Verordnung eine Ausnahme für die Verwendung von Pyrotechnikartikel der Kategorie F2 zu genehmigen, sofern dabei keine Gefährdung für Menschen oder deren Eigentum zu befürchten ist.In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten, als auch in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten ist das Abbrennen von Feuerwerken allenfalls verboten.Kontrollen der PolizeiIm Rahmen der Silvesterüberwachung wird die Polizei die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes rigoros kontrollieren. Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetzt beispielsweise die gesetzeswidrige Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet, stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro geahndet.Sollten durch das Zünden von Feuerwerkskörpern andere Personen gefährdet oder verletzt werden, ist zudem mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.Allgemeine Tipps für einen sicheren Umgang mit FeuerwerkskörpernNeben der Exekutive kann jeder Bürger/ jede Bürgerin aktiv dazu beitragen, dass die Silvesterfeier unfallfrei und ohne Zwischenfälle durch pyrotechnische Artikel endet. Wir haben einige Empfehlungen für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt:• Verwenden Sie nur zertifizierte Produkte (CE- Kennzeichnung)• Halten Sie den angegebenen Sicherheitsabstand zu Feuerwerkskörpern ein! Beachten Sie die Schussrichtung von Raketen oder Böllern! • Nehmen Sie selbst keine Veränderungen am Produkt vor!• Die Gegenstände dürfen nur einzeln und getrennt voneinander gezündet werden!• Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle „Irrläufer“ keine Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen können! Achten Sie auch auf eine sichere Umgebung, bei starker Trockenheit besteht Brandgefahr.• Verwenden Sie zum Abschuss von Raketen geeignete Vorrichtungen – niemals aus der Hand oder aus Flaschen abschießen!• Zünden Sie ihre Feuerwerkskörper jedenfalls mit ausgestrecktem Arm und treten Sie danach sofort einige Schritte zurück!• Bei eventuellen „Zündversagern“ keinesfalls aufheben, einfach liegen lassen!• Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger. Ältere und kranke Menschen, aber auch Tiere könnten sich vom Lärm durch über das normale oder erträgliche Maß hinausgehenden Gebrauch von Feuerwerkskörpern gestört fühlen.Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden einzuhalten sind!Die Landespolizeidirektion wünscht allen Kärntnerinnen und Kärntnern einen guten Rutsch in das neue Jahr 2024!

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