Schwerer Betrug im Bezirk St. Veit/Glan – KLÄRUNG Presseaussendung der Polizei KärntenSchwerer Betrug im Bezirk St. Veit/Glan – KLÄRUNGKlärung: Am 28.06.2021 meldete sich eine 18-jährige Frau aus dem Bezirk St. Veit an der Glan aufgrund medialer Berichterstattung zwecks Klärung des Sachverhalts bei der Polizei. Dabei gab sie an, dass sie den Bargeldbetrag als Geschenk, ohne erwartete Gegenleistung erhalten habe und anschließen, da sie sich vom Opfer bedrängt gefühlt habe, unter dem Vorwand eine Freundin zu besuchen, das Weite gesucht habe. Die 18-jährige übergab den erhebenden Beamten den gesamten Bargeldbetrag.Ursprüngliche Presseinformation vom 25.06.2021, 21:15 Uhr Am 25.06.2021 gegen 16:00 Uhr erstattete ein 29-jähriger Mann die Anzeige, dass er soeben Opfer eines Betruges in St. Veit/Glan wurde. Der 29-jährige lernte 2020 eine Frau auf einer Dating Plattform kennen. Im Laufe des heurigen Jahres kam es zu neuerlichem Kontakt und auch zu zwei Treffen. Bereits beim ersten Treffen gab die Unbekannte an, dass sie mehrere tausend Euro benötigen würde, da sie bei ihrem Ex-Freund Schulden haben würde. Heute, 25.06.2021, gegen 15:00 Uhr traf sich der 29-jährige mit der derzeit unbekannten Frau am Gelände eines Kaufhauses in der Lastenstraße in St. Veit/Glan. Dort übergab der Mann der unbekannten Frau mehrere tausend Euro und begleitete sie zu einem Wohnhaus in der Prinzhofer Straße in St. Veit/Glan. In diesem Haus hätte eine Freundin wohnen sollen, welche dem Ex-Freund das Geld übergeben würde. Nachdem die unbekannte Frau nach längerem Warten nicht wieder zurückkehrte, erstattete der Mann die Anzeige. Die Erhebungen im Wohnhaus verliefen negativ. Das Wohnhaus kann über einen Keller verlassen werden. Personsbeschreibung: Weibliche Person, ca. 20 Jahre alt, Kärntnerin, sehr lange blonde Haare, etwas mollig, bekleidet mit schwarzen Leggins und einem pink/braun gestreiftem T-Shirt. Sachdienliche Hinweise bzw. Beobachtungen an den oben angeführten Bereichen zwischen 15:00 und 16:00 Uhr werden auf der PI St. Veit/Glan unter 059133/2120 entgegengenommen.Presseaussendung vom 28.06.2021, 21:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück
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