Rechtsschutzbeauftragter besuchte LPD

Einmal im Jahr heißt es auch für die Landespolizeidirektion Kärnten „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“. Am Freitag den 12. Juni 2015, stattete der Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, em. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller, der Landespolizeidirektion seinen alljährlichen Kontrollbesuch ab. Begleitet wurde Dr.Dr. h.c. Burgstaller bei dieser Aufgabe von seiner Stellvertreterin, Dr. Beate Stolzlechner-Hanifle und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Mag. Louis Kurbarth.Das Sicherheitspolizeigesetz regelt nicht nur Aufgaben, sondern auch Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Solche Befugnisse, wie beispielsweise Observationen, Handyortungen oder Bild- und Tonaufzeichnungen dürfen nur unter strikter Beachtung der Grund- und Freiheitsrechte, Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und jedenfalls mit größtmöglicher Sorgfalt eingesetzt werden. Es ist die Aufgabe des Rechtsschutzbeauftragten, solche seitens der Polizei eingesetzten Befugnisse zu überprüfen.Herr Dr. Dr. h.c. Burgstaller stellte der Landespolizeidirektion Kärnten auch heuer – wie schon in den vorangegangenen Jahren – dabei ein sehr gutes Zeugnis aus. Zudem attestierte er ein hohes Niveau in den von ihn geprüften Bereichen der polizeilichen Ermittlungsarbeit.

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