Prävention: freilaufende Hunde

Obwohl der Leinen- bzw. Maulkorbzwang bei Hunden im Kärntner Landessicherheitspolizeigesetz geregelt ist, kommt es immer wieder zu Begegnungen zwischen Fußgängern und freilaufenden/ streunenden Hunden. Um diese Aufeinandertreffen möglichst vorfallsfrei ablaufen zu lassen, sollte man nachfolgende Verhaltensregeln beherzigen.Grundsätzlich sind Hundehalter dazu verpflichtet, ihr Tier stets so zu verwahren, dass durch dieses keine Gefahren verursacht oder vergrößert werden können. Dies bedeutet, dass Hunde an öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen, sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden müssen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Dennoch passiert es immer wieder, dass man auf freilaufende Hunde trifft. Um Verletzungen durch das Tier zu vermeiden, sollte man:• den Hund nicht mit den Augen fixieren bzw. anstarren• keine zusätzlichen Reizbewegungen wie Weglaufen, Schreien oder Hysterie setzen• keine für den Hund bedrohliche Haltung einnehmen (z.B. gestikulierende Handbewegungen)• fremde Hunde erst nach Rücksprache mit dem Hundebesitzer streichelnIst es dennoch zu einer Bissverletzungen gekommen, gilt es, Ruhe zu bewahren. Jedenfalls sollten zusätzlichen Bewegungen unterlassen werden, da dies das Tier dazu animieren könnte, nochmals zuzubeißen.Wichtig für alle HundebesitzerEin gut ausgebildeter Familien- und Begleithund macht viel Freude und erspart dem Hundebesitzer eine Menge Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten. Kurse werden flächendeckend in ganz Kärnten bei allen Hundeausbildungsplätzen des österreichischen Kynologen-Verbandes (ÖKV) angeboten.

Schreibe einen Kommentar