Online-Diebstahlsanzeigen möglich

Mit der Online-Diebstahlsanzeige haben Bürgerinnen und Bürger seit 18. Oktober 2020 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Anzeige gegen unbekannte Täter zu erstatten. Die Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.“Die Möglichkeit zur Online-Diebstahlsanzeige ist ein Zeichen für das Fortschreiten der Digitalisierung in der österreichischen Polizei“, sagte Innenminister Karl Nehammer. „Die elektronische Anzeige ist eine Erleichterung für betroffene Menschen, die sich an die Polizei wenden. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ermittlungstätigkeit der Polizei an der notwendigen Akribie und Intensität verliert“, sagte der Innenminister.Der Zugang erfolge über die Web-Seite www.oesterreich.gv.at, der zentralen Online-Plattform in Österreich, ergänzte Nehammer. „Die Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle bzw. in Wien an das zuständige Polizeikommissariat weitergeleitet. Wird im Online-Formular als Tatort ‚unbekannt‘ ausgewählt, wird die Anzeige an die Dienststelle des Hauptwohnsitzes des Opfers zugestellt.“Missbrauch kann bestraft werdenEine Diebstahlsanzeige darf nur erstattet werden, wenn Anhaltspunkte für einen Diebstahl gegeben sind. Wird eine Anzeige erstattet, beginnen polizeiliche Ermittlungen, die es erforderlich machen können, dass man die den Fall bearbeitende Polizeidienststelle persönlich aufsuchen muss. Eine Diebstahlsanzeige könne nicht zurückgenommen werden. Wird ein Diebstahl vorgetäuscht, etwa im Zusammenhang mit Versicherungsschäden oder ungerechtfertigter Beschuldigung, so kann es sein, dass sich polizeiliche Ermittlungen gegen den Anzeiger richten.VoraussetzungenEs müssen folgende Voraussetzungen zur Erstattung einer Online-Diebstahlsanzeige erfüllt sein:• Der Tatort muss in Österreich liegen,• man selbst muss der/die Geschädigte sein,• es dürfen keine anderen Personen betroffen sein und• der Täter muss unbekannt sein.• Bürgerkarte oder eine Handy-SignaturEs kann keine Online-Diebstahlsanzeige erstattet werden, wenn ein sofortiges polizeiliches Einschreiten erforderlich ist oder wenn von der Polizei Spuren gesichert werden müssen, beispielsweise nach Aufbrechen einer Wohnungs- oder Autotür.AnzeigebestätigungIm Online-Formular kann ausgewählt werden, ob man die Anzeigebestätigung persönlich abholen möchte oder ob sie per Brief bzw. an das elektronische Postfach zugestellt werden soll. Werden der Diebstahl eines Führerscheines oder Zulassungsscheines angezeigt, und soll die Anzeigebestätigung als Ersatzdokument dienen, ist eine Zustellung nicht möglich. Liegt der Tatort in Wien, kann eine Anzeigebestätigung während des Parteienverkehrs beim zuständigen Polizeikommissariat abgeholt werden, liegt er außerhalb Wiens, erhält man diese nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle.DatenschutzAlle im Formular ausgefüllten personenbezogenen Daten werden vom Bundesministerium für Inneres im Auftrag der zuständigen Sicherheitsbehörde auf einem Formular-Server verarbeitet. Diese Daten werden nach dem Absenden an die zuständige Sicherheitsbehörde vom Formular-Server gelöscht.

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