Kriminaldienstreform

Moderner, zeitgemäßer und schlagkräftiger. So titulierte Innenminister Gerhard Karner am 1. September 2023 die größte Polizeireform der letzten 20 Jahre mit Schwerpunkt Cybercrime, welche sich auch im Landeskriminalamt Kärnten (LKA) widerspiegeln wird.Diese Reform beinhaltet vorwiegend Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des illegalen Suchtgifthandels, der Schlepperei und von Cyber-Crime. Vor allem letzteres ist einer der Kernpunkte dieser Reform, welche mit Frühjahr 2024 starten soll. Neben einer personellen Aufstockung des Cyber-Crime-Competence-Centers im BMI auf ca. 120 Bedienstete, sollen in den Bundesländern 38 Kriminalassistenzdienststellen – auf Ebene der Bezirkspolizeikommanden – eingerichtet werden. Diese sollen mit IT-Forensiker:innen und IT-Ermittler:innen sowie mit Tatort- und Präventionsbeamten die örtlichen Polizeiinspektionen unterstützen. Für unser Bundesland bedeutet dies konkret, dass es aufgeteilt in vier Regionen Kriminalassistenzdienststellen geben wird. Geplant sind die Region 1 mit Klagenfurt und Klagenfurt-Land, die Region 2 mit Villach und Villach-Land, die Region 3 mit den Bezirken Völkermarkt, Wolfsberg und St. Veit und die Region 4 mit den Bezirken Spittal/Drau, Hermagor und Feldkirchen.Ergänzt wird diese Reform durch eine Offensive hinsichtlich Investition in Personal, Ausrüstung, Infrastruktur und Ausbildung. Die Etablierung eines Cybercrime-Trainingscenters sowie der Ausbau von Ausbildungskooperationen runden die Reform ab. Damit sollen in den nächsten fünf Jahren österreichweit 700 neue Arbeitsplätze in der Polizei geschaffen werden.“Durch diese wichtige Reform lässt sich jedenfalls eine weitere qualitative und quantitative Steigerung der bisher schon sehr guten Kriminalitätsbekämpfungsarbeit in Kärnten erwarten. Insbesondere wird dem dringend erforderlichen Ausbau und der Ausbildung im Cybercrimebereich Rechnung getragen“, sagt Oberst Gottlieb Türk, BA, Leiter des LKA Kärnten.

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