Kontrollen nach dem Glücksspielgesetz in Villach

Kontrollen nach dem Glücksspielgesetz in Villach Presseaussendung der Polizei KärntenKontrollen nach dem Glücksspielgesetz in VillachAm 20.04.2018 in der Zeit von 15.00 -22:30 Uhr wurden in Zusammenarbeit mit einem Team der Finanzpolizei Süd und Kräften des Stadtpolizeikommandos Villach zwei Lokalitäten in der Villacher Innenstadt einer neuerlichen Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz unterzogen. Die beiden Lokale wurden schon Ende Dezember 2017 kontrolliert und konnten damals insgesamt 22 illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt werden. Beide Lokalitäten hatten wieder geöffnet und wurden nunmehr insgesamt 17 Glücksspielautomaten (1x 9 und 1x 8) festgestellt und über Verfügung der LPD Kärnten vor Ort beschlagnahmt. Da ein wiederholter Verstoß gegen die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes an beiden Örtlichkeiten vorlag, verfügte der Behördenvertreter Mag. Abwerzger die Schließung der beiden Lokale nach den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes. Die Hauptfeuerwache Villach leistete bei dem Abtransport der 17 Glücksspielgeräte Unterstützung und befinden sich diese nun in der Verfügungsgewalt der LPD Kärnten. Entsprechende Verwaltungsstrafverfahren gegen die Verantwortlichen (Strafrahmen pro Automat von Euro 3.000.- bis max. 60.000.-) werden eingeleitet, die Automaten eingezogen und der Vernichtung zugeführt.Rückfragehinweis:Mag. Manfred Abwerzger 0664/6181003Presseaussendung vom 22.04.2018, 10:10 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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