Körprverletzung u. Ausspruch eines Betretungsverbotes
Körprverletzung u. Ausspruch eines Betretungsverbotes Presseaussendung der Polizei KärntenKörprverletzung u. Ausspruch eines BetretungsverbotesAm 3. November 2017, gegen 18.45 Uhr, kam es zwischen einem alkoholisierten 42-jährigen Beschäftigungslosen aus dem Bezirk Klagenfurt-Land und seiner Freundin, einer 34-jährigen Angestellten aus dem Bezirk Klagenfurt-Land, in ihrer Wohnung zu einem Streitgespräch, in deren Verlauf der Mann ihr mehrere Faustschläge gegen die linke Kopfseite versetzte, wodurch sie leicht verletzt wurde.Die Frau, die während des Tatherganges ihren 2-monatigen Sohn im Arm hielt, wird sich und vorsorglich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.Als ihr, im selben Haus wohnender Vater den Beschäftigungslosen zum Verlassen der Wohnung aufforderte, fügte dieser auch ihm einen Faustschlag in das Gesicht zu, wodurch er aber unverletzt blieb.Die Frau und ihr Vater sperrten sich in der Folge im elterlichen Schlafzimmer ein und verständigten die Polizei.Als die Polizeibeamten eintrafen, hatte der Beschäftigungslose das Anwesen bereits verlassen. Er konnte gegen 19.30 Uhr telefonisch erreicht und von der Verhängung des Betretungsverbotes in Kenntnis gesetzt werden.Er wurde wegen Körperverletzung angezeigt.Presseaussendung vom 04.11.2017, 05:32 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück