Körperverletzung, fortgesetzte Gewaltausübung, Betretungs- und Annäherungsverbot

Körperverletzung, fortgesetzte Gewaltausübung, Betretungs- und Annäherungsverbot Presseaussendung der Polizei KärntenKörperverletzung, fortgesetzte Gewaltausübung, Betretungs- und AnnäherungsverbotAm 23. Mai 2022 gegen 22:30 Uhr brachte eine 25-jährige in Klagenfurt lebende deutsche Staatsangehörige eine Körperverletzung durch ihren Lebensgefährten zur Anzeige. Sie gab an, dass sie kurz zuvor von ihrem Lebensgefährten, einem 33-jährigen Klagenfurter, nach einem Streit mehrfach mit ihrem Kopf gegen Badezimmerinventar geschlagen wurde, wodurch auch eine Lampe und ein Spiegel teilweise zu Bruch gingen. Daraus resultierende Hämatome im Gesichts- und Kopfbereich waren auch ersichtlich. Im Zuge der Einvernahme stellte sich heraus, dass es bereits seit mehreren Monaten Gewalt in der Beziehung durch den Lebensgefährten gegen die 25-jährige gab. Aufgrund der Angaben der Anzeigerin wurde gegen den 33-jährigen ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen und diesem auch zur Kenntnis gebracht. Dieser bestritt die Vorwürfe sagte, dass seine Lebensgefährtin die Wohnung unverletzt verlassen habe. Eine niederschriftliche Einvernahme des Beschuldigten folgt. Nach Abschluss der Ermittlungen wird dieser der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachts der Körperverletzung und der fortgesetzten Gewaltausübung zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 24.05.2022, 06:54 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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