Keine Gewichtsbeschränkung am Plöcken

Am 26. September kam es zu einer öffentlichen Diskussion, wonach für die B110 (Plöckenpass-Bundesstraße) eine 7,5-Tonnen-Gewichtsbeschränkung gelte. Eine solche Beschränkung war bzw. ist aber nicht in Kraft.Richtig ist, dass für die Dauer der Grenzkontrolle eine solche Beschränkung grundsätzlich vorgesehen wäre, welche aber vorab mittels Verordnung außer Kraft gesetzt wurde. Damit gab es weder während der Grenzkontrolle in der KW 38 eine Beschränkung, noch besteht diese aktuell. Konkret bedeutet dies, dass der genannte Straßenzug – unter Beachtung allfälliger sonstiger verkehrsrechtlicher Regelungen – uneingeschränkt bis zum gesetzlich erlaubten Höchstgewicht genutzt werden kann.

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