Interessentensuche Neuanmietung
Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, sucht ein bestehendes oder bereits projektiertes und nach Planung ausführungsreifes Gebäude (bestehende Baubewilligung zum Zeitpunkt der Interessentensuche) zur Anmietung. GZ: 2020-0.762.040 (ist bei Angeboten, Anfragen anzugeben)Betreff: Interessentensuche zwecks Anmietung für die Neuunterbringung der Polizeiinspektion Klagenfurt – St. PeterAnforderungsprofil: – Strategische Lage: 9020 Klagenfurt, Bezirk St. Peter – NGF nach ÖNORM B 1800: ca. 420 m² – PKW-Abstellplätze: 4 Garagenstellplätze und 4 Parkplätze vor der Dienststelle (inkl. 1 barrierefreier Kundenparkplatz) – Bau- und Ausstattungsbeschreibung: Zeitgemäßes Gebäude zur Unterbringung der Polizeiinspektion in einer Standardimmobilie mit barrierefreien Zugangsmöglichkeiten. Für den Erfolg des Angebotes dieser Interessentensuche sind ausschlaggebend: – die strategische Lage und die Örtlichkeit – der Mietpreis (EUR pro m², unecht steuerbefreit; Immobilienpreisspiegel) – die Wirtschaftlichkeit des Objekts (Betriebskosten, etc.) – Berücksichtigung energieeffizienter Bauweisen/Anlagen bzw. alternative Heizsysteme (PVAnlage, Erdwärmeheizung, etc.) – sowie die Innen- und Außengestaltung (flexible, funktionale Raumgestaltung, Außengestaltung abgestimmt auf die nutzungsspezifische Sicherheitsanforderung) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anmietung nicht unter die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) fällt, zumal die Anmietung eines vorhandenen Gebäudes im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 9 Abs 1 Z 10 BVergG 2018 vertragsgegenständlich sein kann.Aus der Anbotslegung entsteht kein Recht auf Abschluss eines Vertrages. Sämtliche Kosten für die Anbotserstellung und allfällige Kosten aus nachfolgenden Verhandlungen trägt ausschließlich der Interessent.Aus dieser Interessentensuche entsteht für die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, keinerlei Pflicht einen Vertrag abzuschließen. Das Bundesministerium für Inneres kann in jeder Lage der Interessentensuche (sowie auch während der Vertragsverhandlungen) von einem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen Abstand nehmen.Die Zahlung einer Maklerprovision seitens der Republik Österreich ist nicht vorgesehen.Interessierte Personen, die eine Immobilie, die dem Anforderungsprofil entspricht, zur Verfügung stellen können, werden eingeladen, ein schriftliches Angebot (mit Lage-, Bau- und Vermessungsplänen, bzw. den entsprechenden Baubescheid als Beilage) bis zum 24.12.2020 an das Bundesministerium für Inneres (Abteilung IV/3, Referat IV/3/a), Herrengasse 7, 1010 Wien, BMI-IV3@bmi.gv.at, zu richten.Ebenso sind Anfragen betreffend das Projekt schriftlich bis zum 10.12.2020 an BMI-IV-3@bmi.gv.at zu richten. Das Bundesministerium für Inneres geht davon aus, dass das Gebäude den einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Ö-Normen) entspricht.Die Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG), BGBl. I Nr. 79/1999 idgF, samt den hierzu ergangenen Verordnungen, sowie die einschlägigen Vorschriften und ÖNORMEN zur barrierefreien Gestaltung von Dienststellen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGstG), BGBl. I Nr. 82/2005 idgF, sind einzuhalten. Informationen zur Datenverarbeitung:Allgemeines Das Bundesministerium für Inneres verarbeitet in Zusammenhang mit der Durchführung der gegenständlichen Interessentensuche personenbezogene Daten von Interessenten. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf solche personenbezogenen Daten, die entweder unmittelbar in den Anwendungsbereich der DSGVO oder unter den Schutz des Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), StF: BGBl. I Nr. 165/1999 idgF fallen. Gemäß Art 13 und 14 DSGVO erteilt der Auftraggeber den betroffenen Personen nachstehende Informationen:Verantwortlicher der Datenverarbeitung: Bundesminister für Inneres, Herrengasse 7, 1014 Wien, +43-1-53126-0. Datenschutzbeauftragter: Mag. Marcus Hild, LL.M., Herrengasse 7, 1014 Wien, +43-1-53126-0, E-Mail: bmi-datenschutzbeauftragter@bmi.gv.atZweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchführung der Interessentensuche und hinsichtlich gegebenenfalls zum Zweck der Erfüllung des aufgrund dieses abgeschlossenen Vertrages.Verarbeitete Daten Es werden grundsätzlich jene Daten verarbeitet, die der Interessent dem Bundesministerium für Inneres im Zuge der Interessentensuche mitgeteilt hat.Empfänger personenbezogener Daten Grundsätzlich verwendet das Bundesministerium für Inneres die Daten der Betroffenen ausschließlich für den eigenen Bereich.Im Bedarfsfall werden die für die Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Abwicklung der Interessentensuche oder des aufgrund dieses abgeschlossenen Vertrages notwendigen Daten an Gericht, Verwaltungsbehörden und Rechtsvertreter des Bundesministeriums für Inneres übermittelt. Anlassbezogen können die Daten auch an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes BGBl 1948/144 in der jeweils geltenden Fassung) und des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere Bundeshaushaltsgesetz 2013 BGBl I 2009/139 in der jeweils geltenden Fassung iVm Vorhabensverordnung BGBl II 2013/22 in der jeweils geltenden Fassung) übermittelt werden.Aufbewahrungsdauer Die personenbezogenen Daten werden jedenfalls innerhalb der das Bundesministerium für Inneres treffenden Aufbewahrungspflichten, mindestens aber 10 Jahre ab Beendigung der Interessentensuche aufbewahrt. Sollten in Zusammenhang mit der Interessentensuche rechtliche Auseinandersetzungen anhängig werden, werden die Daten jedenfalls bis zu deren endgültiger Beendigung aufbewahrt. Die Aufbewahrungsdauer der Daten jener Interessenten, mit denen aufgrund der Interessentensuche ein Vertrag abgeschlossen wird, umfasst auch die vollständige Vertragsabwicklung einschließlich möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen.Rechte Betroffener Bewerber und Bieter, die – auch aufgrund nationaler Vorschriften – unter den Schutzbereich der DSGVO fallen, haben die dort normierten Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragung im dort normierten Umfang.Aufsichtsbehörde Für die Überwachung der Anwendung der DSGVO zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon +43-1-52152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, Website: www.dsb.gv.at. Diese ist berufen, sich mit Beschwerden einer betroffenen Person oder Beschwerden einer Stelle, einer Organisation oder eines Verbandes zu befassen, den Gegenstand der Beschwerde in angemessenem Umfang zu untersuchen und den Beschwerdeführer innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung zu unterrichten, insbesondere, wenn eine weitere Untersuchung oder Koordinierung mit einer anderen Aufsichtsbehörde notwendig ist. Weitere Hinweise finden Sie unter www.bmi.gv.at. Bundesministerium für Inneres, Wien am 27.11.2020